am 04.06.2019 wurde das letzte Verfahren zur Scheidung beendet. Am 13.06.2022 hat der RA nochmals eine Rechnung ausgestellt. ist das rechtens?

2 Antworten

Zumindest ist noch KEINE Verjährung eingetreten, der RA hätte sich mit der Rechnungserstellung auch noch bis Ende 2023 Zeit lassen können.

Und mehr kann man anhand der von Dir gemachten Angaben nicht dazu sagen!

Ohne die Sache im Detail zu kennen, also die Akte und sämtliche schon ausgestellten Rechnungen, kann man darauf keine Antwort geben.

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