Altes Haus ohne Baugenehmigung kaufen?
War heute mit meiner Bekannten los, ein altes, aber liebevoll renoviertes Haus anzuschauen. Bj laut Inserat 1930.
Da das Haus total verwinkelt war, teilweise extrem niedrige Deckenhöhe hatte, schoss uns plötzlich durch den Kopf, ob das Baurechtlich alles so in Ordnung ist und es wirklich alles Wohnraum ist.
Der Makler sagte, bei so alten Siedlungshäusern ist das immer so, Baugenehmigungen gäbe es gar nicht, bei so alten Häusern sei das nicht üblich.
Hat der Makler recht? Wir haben zwar eine Flurkarte, wo das Haus eingezeichnet ist, wir wissen aber nicht, ob nicht ein Teil der Räume zb mal Stall waren oder Abstellräume statt Wohnraum.
Ist es tatsächlich so, das bei so alten Häusern nichts benötigt wird an Papieren?
3 Antworten
Klar bei alten Häusern gab es keine Baugenehmigung. Man hat dann als Eigentümer Bestandsschutz. Das gilt sogar, wenn Grenzbebauung vorhanden ist.
Bei sehr alten Häusern ist das kein Problem. Probleme bekommt man eher bei Objekten, die nicht zum Wohnen vorgesehen waren. Also Häusern in Schrebergärten oder Industrieanlagen die z. B. aus den 50ern stammen.
Und das mit der Nutzung als Stall, das wurde früher nicht unterschieden. Heist es wurde nicht festgehalten was für was genutzt wurde. Die Nutzung wurde bei alten Gebäuden nicht vorgeschrieben.
Das einzige auf was man achten sollte sind Dinge wie Brandschutz. Heist an einen uralten Schornstein bekommt man vom Schorni keine Abnahme für einen Ofen.
Aber gibt es das mit den Bestandsschutz nicht nur in der ehemaligen DDR?
Bestandsschutz gibt es nur, wenn die Gebäude dem damaligen Gesetzen entsprachen. Also ein Fachwerkhaus von 1750 muss den Gesetzen von 1750 entsprechen. Wenn damals nix genaueres geregelt und keine Bauegenehmigungen erforderlich waren hat man Bestandsschutz auf ewig. Auch die Nutzung ist dann nicht eingeschränkt. Wenn man aber z.B. in den 50ern seine Gartenhütte ohne Genehmigung zur Wohung ausgebaut hat, dann gibt es dafür keinen Bestandsschutz, weil auch das damals bereits genehmigt werden musste.
Auch alte Gebäude im Saarland, das ja früher zu Frankreich gehörte, haben ja Bestandsschutz nach den damaligen Gesetzen in Frankreich. Es gelten also immer die Gesetze zur Errichtung des Gebäudes (Baubeginn) unter dem jeweiligen Rechtsystem.
Wo finde ich jetzt den Grund der Frage für dieses Forum??
In den 30er Jahren gab es sehr wohl schon Baugenehmigungen.
Ich selbst wohne in so einem Haus. Ob die allerdings immer (komplett) eingeholt wurde und welche Folgen das Fehlen hat, kann ich allerdings nicht beurteilen.
https://www.fachanwalt.de/ratgeber/bestandsschutz-im-baurecht-was-bedeutet-das-bei-gebaeuden