Altersvorsorge: VWL in Pensionskasse einzahlen lassen?
Hallo, mein neuer Arbeitgeber bietet eine tarifliche Altersvorsorge an. Ich habe zwei Möglichkeiten: 1. Der Arbeitgeber zahlt für mich einen Betrag von 300,- Euro pro Jahr in die Victoria Pensionskasse 2. Der Arbeitgeber zahlt für mich einen Betrag von 122,71 Euro pro Jahr in die Victoria Pensionskasse und zusätzlich 13,29 Euro pro Monat als vermögenswirksame Leistungen (ergibt eine Arbeitgeber-Gesamtzahlung von 282,19 Euro pro Jahr).
Jetzt weiß ich nicht, für welche Alternative ich mich entscheiden soll. Einen Anspruch auf Arbeitnehmersparzulage habe ich nicht. Da ich keinen Immobilienkredit brauche, ist ein Bausparvertrag nicht sinnvoll. Die VWL würde ich noch am ehesten in einen Fondssparplan anlegen. Aber ist das sinnvoll?
4 Antworten

Dieses Modell ist nich so super wie es scheint - egal welche Variante für eine spätere Rente wird nur ein sehr kleiner betrag herauskommen - aber du kannst dir vor Abschluss beide varianten ausrechnenlassen. Dazu müsstest du wissen, wann du in Rente gehen würdest.
Besser wäre es, wenn ein Modell zur gehaltsumwandlung angeboten werden würde. Du zahlst einen monatlichen Betrag, beispielsweise 200 € ein, dafür versteuerst du weniger Brutto, denn es gilt die nachgelagerte Besteuerung.
Üblich ist es, dass es Sprechstunden dazu im Betrieb gibt, die solltest du unbedingt nutzen.

Gerade habe ich Folgendes gelesen: "Bei einer Pensionskasse als arbeitgeberfinanzierte Versorgung gilt eine gesetzliche Unverfallbarkeit, die nach 5 Jahren in Kraft tritt. Der Arbeitnehmer muss hierfür ein Mindestalter von 30 Jahren haben. Vertraglich kann natürlich vom Arbeitgeber eine kürzere Frist vereinbart werden."
Bei meinem Arbeitgeber gibt es keinerlei schriftliche Infos über die Pensionskasse. Und ich weiß nicht, ob ich 5 Jahre im Unternehmen bleibe. Dann wäre Option 2 wohl dch besser, oder?

Es dürfte die Variante 1 interessanter sein, da die Pensionskasse so einen höheren Nettobetrag erhält und damit eine höhere Rente anspart.
Das alles sollte Dich nicht davon abhalten, dennoch einen Fondssparplan einzurichten oder eine (zumindest teilweise) fondsgebundene Riesterrente in diesem Jahr noch abzuschließen. Ab dem nächsten Jahr gelten andere Garantiezinsen und das Zielalter springt von 60 auf 62.

Einen Riester-Fondssparplan habe ich schon. Dieser ist aber nicht VWL-tauglich.