Altersteilzeit trotzdem nebenjob ? WICHTIG !!

3 Antworten

Hallo - meines Wissens darf ein 400EUR-Nebenjob bzw. -Zuverdienst bestehen. Hab sowas in die Richtung schon mal hier gelesen (http://www.hausarbeiten.de/faecher/vorschau/125184.html) . Ich würde Deinem Vater mal empfehlen, dass er seinen Arbeitsvertrag hervorkramt - darin ist i.d.R. geregelt, ob Nebenjobs vom "alten" AG Zustimmungspflichtig sind oder nicht. Auch glaube ich nicht, dass pauschal gesagt werden kann "ist erlaubt" oder "ist nicht erlaubt". Wenn er einen guten Draht zum Personaler oder zum Chef hat, soll er doch bei diesem mal vorsichtig auf den Zahn fühlen, wie er zu Nebenjobs o.ä. steht.

400 EURO Job ist erlaubt, alles andere nicht. UND, ganz wichtig: alle Nebentätigkeiten müssen vom Arbeitgeber genehmigt werden, da er ja noch Arbeitnehmer (in Teilzeit, ohne Anwesenheit) der alten Firma ist!

400 EURO Job ist erlaubt, alles andere nicht

Ist wahrscheinlich richtig im Kontext des Fragetextes. Ich hab den ja nicht gelesen. Lieblos hingerotzte Textruine, da überlasse ich die Mühe des Entzifferns lieber anderen. Was will der Fragesteller denn wissen?

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den hilfreichen antwortern möchte ich nat. danken !!!! es war halt eilig, da schnell eine zusage oder absage kommen mußte..!

lg, soul.

Liebe RastloseSeele,

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Jürgen vom finanzfrage.net Supportteam

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