Altenpflege: Geld für die "Dienstleistung" von Gepflegtem an Pfleger
wenn jemand - auch aus der Familie - eine ältere Person pflegt, ggf. auch die Pflegeversicherung dafür zahlt, dennoch der Gepflegte pro Monat einen Betrag an den Pfleger gibt, wie ist das dann mit dem Erbe? Können die Erben darauf hoffen, dass diese Beträge, die für die Pflege gezahlt wurden, als Schenkung betrachtet werden und damit bei der Berechnung des Erbes herangezogen werden? Oder sind diese Beträge bis zu einem gewissen Betrag davor geschützt?
Muss der Pfleger gar Steuern für die regelmässigen Zahlungen entrichten, weil es Einnahmen sind?
1 Antwort
Das kommt auf den Erblasser an.
Wenn er z. B. im Testament schreibt, das die Zahlungen für die Pflege waren, dann ist es schwer etwas daran zu machen.
Wenn im Testament nichts steht, so sind sonderzahlungen vor der Erbverteilung nur zulässig, wenn die Pflegeperson dafür auf eine Berufstätigkeit verzichtet hat.
Schenkungen werde so, oder so nciht angerechnet, wenn sie 10 Jahre zurück liegen.