Alte Tapete entfernen, wer muss tätig werden Vermieter oder Mieter?
Wir sind vor 10 Jahren in unsere Wohnung gezogen, diese wurde uns besenrein übergeben.
Vor kurzem haben wir uns einen sensor der der luftqualität in der Wohnung misst gekauft, da ich oft unter Kopfschmerzen und eines der Kinder unter häufigen Nasenbluten leidet ( ja wir waren schon beim Arzt). Der sensor zeigt einen enorm hohen Wert an VOC in der Luft an. Nun sind wir auf spurensuche gegangen und nachdem Möbel/Boden ausgeschlossen waren blieb nur noch die Wand als Übeltäter.
Wir haben angefangen die Tapete im Kinderzimmer zu entfernen, diese muss lt. Nachbarin die den Vormieter gut kannte, mindestens 25-30 Jahre alt sein, sie wurde also auch ein paar Mal überstrichen.
Hinter der Tapete kam ein leichter schimmelbefall ans Licht.
Wir haben also das ganze Wochenende Tapete abgekratzt und der Schimmel behandelt. Die Wände wurden geschliffen und neu gestrichen.
Kann ich von meinem Vermieter verlangen das er die restliche Wohnung genau so renoviert? Die Kosten für ein Zimmer waren im Rahmen aber für weitere 7 Zimmer für uns nicht machbar.
Sorry ein bisschen lang geworden
LG chrissy
2 Antworten
Es kommt mit darauf an, ob denn die anderen Zimmer überhaupt auch betroffen sind!
Wenn ja, dann wäre vermutlich der Vermieter zuständig.
Wenn nein, müsste man euren Mietvertrag, hier insbesondere die Schönheitsreparaturklausel, auf ihre Wirksamkeit überprüfen.
Vielen Dank für die schnelle Antwort
Die anderen Zimmer zeigen ähnlich hohe Werte an. Im gesetzlichen Rahmen bleiben die Werte selbst bei dauerbelüftung nicht.
Eine Klausel bzgl Schönheitsreparaturen ist in unserem Mietvertrag nicht enthalten.
Als Vermieter würde ich mich auf den Standpunkt stellen, dass 10 Jahre nach Mietbeginn die VOC-Werte wohl eher nicht dem Vermieter, sondern den Mietern ursächlich zuzuordnen sind.
Und ohne erfolgreiche Klage gegen mich (incl. gutachterlicher Nachweise) würde ich sicher nichts bezahlen. Zumal ja die Kosten für diese Arbeiten (7 Zimmer, Tapeten entfernen, Wände behandeln und schleifen und streichen) von Profis ausgeführt nicht ganz unerheblich wären.
Davon abgesehen kann ich mir gar nicht vorstellen, warum nun nach 10 Jahren neuerdings unter Tapeten Schimmel entstanden sein soll und warum der Vermieter das zu verantworten haben soll. Das würde dann ein Gutachter beurteilen.
Den Zustand im Kinderzimmer habt Ihr hoffentlich dokumentiert? Bzw. müsste man wohl in den anderen Zimmern erst mal unter die Tapeten sehen. Das wird ein höheres Prozesskostenrisiko geben 6nd man muss entscheiden, ob man dieses eingehen will.
Wer in der Verpflichtung steht, hängt aber nicht unbedingt davon ab, was ich mir vorstellen kann oder Du oder Dein Vermieter. Die Ursache müsste von einem Gutachter festgestellt werden. Der Gutachter würde natürlich Geld kosten.
Und ja, ich verstehe Dein Anliegen.
Ich denke ich werde den gutachter nach Rücksprache mit dem Vermieter beauftragen und bezahlen...
Lassen wir mal die VOC Geschichte beiseite... Muss ich die 30 Jahre alten Tapeten entfernen wenn ich sie nicht angebracht habe?
Wir haben zu unserem Vermieter eigentlich ein gutes Verhältnis, ich möchte da nicht auf den Tisch hauen und irgendwas verlangen, jedoch kann ich mir schon vorstellen das er zumindest anteilig auch die Kosten zu tragen hat. Bevor ich nun zu ihm fahre wollte ich mich hier schlau machen. Wenn die Pflicht klar bei uns liegt möchte ich das gute Verhältnis eben nicht mit "nicht gerechtfertigten Ansprüchen" belasten.
Mein Schwager ist Malermeister und hat sich die Sache auch angesehen. Unter der Tapete muss bereits eine Schimmelbehandlung vorgenommen worden sein. In der Wohnung unter uns ist ebenfalls ein Befall ( Zimmer unter dem Kinderzimmer). Das Haus wurde vor 25-30 Jahren komplett saniert, seit dem nicht mehr.
Ich kann mir nicht vorstellen das es zu solchen Werten allein durch unser verschulden kommt. Kein Mensch dünstet flüchtige chemische Verbindungen aus, jedenfalls nicht in dieser Höhe