Alte Mutter überweist Geld- ist das rechtens?

3 Antworten

Wenn Deine Auslagen eher unorthodox erfolgten, sollte das auch mit der Erstattung so gehandhabt werden. Falls Deine Mutter noch zur Bank geht, sollte sie lieber Bargeld abheben in kleineren tranchen.

Es sähe natürlich schon etwas merkwürdig aus, dass von z.B. den letzten verbleibenden 7.000,-€ plötzlich 2.000,-€ als Auslagenerstattungen an Dich überwiesen werden und damit just die Schonvermögensgrenze erreicht werden würde.

Ansonsten schliesse ich mich den Vorrednern an.

Für die Zukunft könnte man sich auch monatlich die Auszahlung der überwiesenen 200,-€ quittieren lassen, also falls die Mutter nicht mehr zur Bank gehen kann und sonst alles per Konto bezahlt wird.

Einfach als Überweisungstext .... Erstattung für Lebensmittel etc. pauschal. ..... daran kann auch ein Sozialamt im Nachhinein nichts zu bemängeln haben.

Sozialbetrug ist das sicher nicht.

Nur können Geschenke bei Verarmung des Schenkers zurück gefordert werden innerhalb von 10 Jahren.

Verarmt wäre die Mutter wenn das Pflegeheim ganz oder teilweise von der Sozialhilfe bezahlt werden muss. Der Rückforderungsanspruch geht dann auf den Staat über.

Was das Sozialamt draus macht weiß niemand. Belege vorweisen zu können wäre aber hilfreich.