Als selbständiger Handelsvertreter für zwei Unternehmen tätig - droht Vorwurf Scheinselbständigkeit?

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das ist nicht so einfach zu beantworten. Hier wäre ein Text dazu, bei dem du die Kriterien nachlesen kannst: http://www.heike-wolf-stb.de/steuerberaterin-hamburg/info/unternehmer-scheinselbstaendigkeit.pdf

Die Anzahl der Kunden ist das eine, aber es gibt noch weitere Kriterien.

Aspekte wären auch:

  • Kannst du selbst entscheiden, was du wie tust oder erhältst du Anweisungen, die du befolgen musst?
  • Stellst du immer wieder Rechnungen mit den gleichen Beträgen?
  • kannst du weitere Kunden aquirieren?
  • etc.

Wenn man für mehr als ein Unternehmen tätig ist liegt keine Scheinselbstständigkeit vor. Alle anderen Punkte müssen ja erst mal nachgewiesen werden von der Deutschen Rentenversicherung.