Als selbständiger Handelsvertreter für zwei Unternehmen tätig - droht Vorwurf Scheinselbständigkeit?
Wie ist das mit der Scheinselbständigkeit? Wenn man als selbständiger Handelsvertreter im Auftrag von 2 Firmen deren Produkte vertreibt,könnte da schon der Vorwurd der Scheinselbständigkeit kommen und was muss man dann befürchten?
2 Antworten
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das ist nicht so einfach zu beantworten. Hier wäre ein Text dazu, bei dem du die Kriterien nachlesen kannst: http://www.heike-wolf-stb.de/steuerberaterin-hamburg/info/unternehmer-scheinselbstaendigkeit.pdf
Die Anzahl der Kunden ist das eine, aber es gibt noch weitere Kriterien.
Aspekte wären auch:
- Kannst du selbst entscheiden, was du wie tust oder erhältst du Anweisungen, die du befolgen musst?
- Stellst du immer wieder Rechnungen mit den gleichen Beträgen?
- kannst du weitere Kunden aquirieren?
- etc.
Wenn man für mehr als ein Unternehmen tätig ist liegt keine Scheinselbstständigkeit vor. Alle anderen Punkte müssen ja erst mal nachgewiesen werden von der Deutschen Rentenversicherung.