Als minderjähriger App verkaufen im App Store?
Hallo,
ich habe zusammen mit einem Freund, der in Schottland lebt, ein Videospiel für Mobilgeräte entwickelt, und habe vor dieses im App Store und Google Play Store zu verkaufen. Wir sind beide 17 Jahre alt und somit noch minderjährig.
Ich habe gelesen, dass man für den Verkauf einer App ein Gewerbe benötigt. Ich habe auch gelesen, dass man als Minderjähriger zusammen mit der Einverständnis der Erziehungsberechtigten einen Antrag beim Familiengericht stellen muss, und nach einem Gespräch mit einem Beamten, die „Geschäftsfähigkeit erlangt“ und somit auch als Minderjähriger ein Gewerbe anmelden kann. Stimmt das so?
Darüber hinaus frage ich mich, ob ich einen Teil des Gewinns einfach so zu meinem Freund in Schottland weiterleiten kann, oder wie das funktionieren soll?
Wie es steuerrechtlich aussieht ist mir auch noch komplett unklar. Stimmt es, dass es einen Grenzwert gibt, bis zu dem man keine Steuern zahlen muss? Wenn nein, welche Steuerarten sind hier von Relevanz, und wieviel Prozent darf man im Endeffekt ungefähr behalten?
Ich hoffe ich konnte meine Fragen verständlich darlegen.
Vielen Dank im Voraus!
1 Antwort
Da hast Du einiges vor Dir. Denn hier wird Dir niemand eine ausführliche Schilderung des internationalen Gesellschafts- und Steuerrechts geben.
Voraussetzung für die Zustimmung des Familiengerichts wird sein, dass Du für Deine geschäftlichen Handlungen die Verantwortung übernehmen kannst. Du musst Dich also zuerst ausführlich über Deine Pflichten informieren bevor Du einen Versuch starten kannst.
In der Regel wirst Du die Zustimmung erhalten, wenn Du das Geschäft der Eltern übernehmen sollst, in dem Du bisher schon mitgearbeitet hast.
Also, entscheide Dich, haben Dein Freund und Du jeweils eine eigene Einzelfirma, oder bildet ihr nach britischem oder deutschem oder anderem Recht irgendeine bestimmte Gesellschaftsform?
Überweisungen zwischen Deutschland und Schottland sind natürlich problemlos möglich.
Der Grundfreibetrag liegt für 2021 bei 9.744 Euro. Wenn Deine gesamten Einkünfte darunter liegen, dann zahlst Du keine Einkommensteuer. Bezüglich der Umsatzsteuer kommt es natürlich auf den Betriebssitz und den Ort Eurer Geschäfte an.