Als Kleinunternehmer über 17,5k Umsatz: Muss ich bei Gewerbeabmeldung trotzdem mit einer Nachzahlung rechnen?

3 Antworten

Nein, Du bist für 2018 nicht umsatzsteuerpflichtig, da Du im Vorjahr unter 17.500,-€ Umsatz hattest und für das laufende Jahr am 1.1.2018 kein Umsatz über 50.000,-€ zu erwarten war. §19 UStG.

Wenn Du in diesem Jahr die 17.500,- überschreitest, wärst DU ab 01.01.2019 Regelbesteuerer, aber dann wäre ja abgemeldet.

Eine nachträgliche Besteuerung gibt es nicht.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

Da Du damals die Kleinunternehmerregelung gewählt hast, ist Dir ja auch § 19 UStG bekannt.

Demnach ist nicht nachzuzahlen.

Aber wenn ich die 17.500€ überschreite muss ich doch alle Umsätze der Umsatzsteuer unterwerfen und mit 19% versteuern? Ich habe keine Umsatzsteuer auf die bisherigen Rechnungen ausgewiesen.

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@correct

Gelesen vielleicht, aber nicht verstanden.

Deshalb kleiner Schubs:

Im Gesetz heißt es:

und im laufenden Kalenderjahr 50.000 Euro voraussichtlich nicht übersteigen wird.

Und was ist hier das wichtigste Wort?

Richtig, ich hab es fett gemacht.

Voraussichtlich.

Und wenn im Laufe des Jahres doch mehr Umsatz gemacht wurde, ändert dies ja an der Voraussicht nichts.

Mal ganz abgesehen von der Winzigkeit, dass 50.000,00 doch etwas mahr als 17.500,00 sind...

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