Als Kleinunternehmer über 17,5k Umsatz: Muss ich bei Gewerbeabmeldung trotzdem mit einer Nachzahlung rechnen?
Moin,
ich führe seit 4 Jahren ein Kleingewerbe bei dem ich immer 12-17.000 Umsatz pro Jahr in den letzten 4 Jahren hatte. Da sich meine berufliche Situation gleich zu Beginn (Januar/Februar 2019) im nächsten Jahr ändern wird und ich in ein Angestelltenverhältnis gehe, benötige ich das Gewerbe nicht mehr. Geplant ist es die Tätigkeit bis Ende August zu beenden. Nun stehe ich allerdings vor dem Dilemma dass ich bereits knapp 100€ vor der 17.500€ Umsatz-Grenze liege. Verdiene ich mehr müsste ich ab Januar die Umsatzsteuer vorauszahlen. Wie verhält es sich, wenn ich das Gewerbe zum 31.12. abmelde und über 17.500€ dieses Jahr komme? Kann ich damit rechnen auf den aktuellen Jahresumsatz rückwirkend Ust. nachzuzahlen oder kann ich beruhigt meiner Tätigkeit bis ende August nachgehen, das Gewerbe zum Jahresende abmelden und dann meiner neuen nicht-selbstständigen Tätigkeit nachgehen.
3 Antworten

Nein, Du bist für 2018 nicht umsatzsteuerpflichtig, da Du im Vorjahr unter 17.500,-€ Umsatz hattest und für das laufende Jahr am 1.1.2018 kein Umsatz über 50.000,-€ zu erwarten war. §19 UStG.

Wenn Du in diesem Jahr die 17.500,- überschreitest, wärst DU ab 01.01.2019 Regelbesteuerer, aber dann wäre ja abgemeldet.
Eine nachträgliche Besteuerung gibt es nicht.

Da Du damals die Kleinunternehmerregelung gewählt hast, ist Dir ja auch § 19 UStG bekannt.
Demnach ist nicht nachzuzahlen.


Gelesen vielleicht, aber nicht verstanden.
Deshalb kleiner Schubs:
Im Gesetz heißt es:
und im laufenden Kalenderjahr 50.000 Euro voraussichtlich nicht übersteigen wird.
Und was ist hier das wichtigste Wort?
Richtig, ich hab es fett gemacht.
Voraussichtlich.
Und wenn im Laufe des Jahres doch mehr Umsatz gemacht wurde, ändert dies ja an der Voraussicht nichts.
Mal ganz abgesehen von der Winzigkeit, dass 50.000,00 doch etwas mahr als 17.500,00 sind...
Aber wenn ich die 17.500€ überschreite muss ich doch alle Umsätze der Umsatzsteuer unterwerfen und mit 19% versteuern? Ich habe keine Umsatzsteuer auf die bisherigen Rechnungen ausgewiesen.