Als Bezieher von Grundsicherung in die KVdR wechseln?

1 Antwort

Hallo,

die Voraussetzungen für die KVdR sind klar geregelt und hängen von der Krankenversicherungsbiographie ab. Der Bezug von Grundsicherung hat darauf keinen Einfluß.

Die Antwort wäre: ja, wenn die Voraussetzungen erfüllt sind. Aber der Bezug ist keine eigene Voraussetzung.

Viel Glück

Barmer

Der offizielle Rentenbeginn ist ja auch erst im Herbst 2019. Dann reicht es doch aus, wenn man dann zusammen mit dem Rentenantrag auch den KVdR-Antrag stellt, oder?

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@adrian1980

In die KVdR kommt man nicht per Antrag, sondern durch Versicherungspflicht und die wird bei Rentenantragstellung geprüft. Die notwendigen Angaben machst Du mit der Antragstellung.

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