Alles mit Partnerkarte bezahlen, Steuern?

2 Antworten

Sehr gute Antwort von wfwbinder!

Zivilrechtlich kommt es im Innenverhältnis darauf an, wie die Vollmacht (ggf mündlich) formuliert wurde. Auch eine Generalvollmacht gilt meines Erachtens nicht dafür, dass B sich für eigene Zwecke am Konto von A bedienen darf (Insichgeschäft § 181 BGB). Sowas müsste von Person A vorher generell oder im Einzelfall genehmigt werden.

Im Außenverhältnis kann Person B mit der Karte natürlich alles machen, was er will.

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung

Das geht von......, bis .....

  1. Sohn bekommt Vollmacht und kann die Einkäufe für den Haushalt machen und seine Schulsachen damit kaufen, ebenso nach Absprache seine Kleidung, kein Problem.
  2. Enkel lebt bei seinem Opa, Verhältnisse wie 1., kein Problem.
  3. Enkel lebt beim sehr reichen Onkel, Verhältnisse wie 1 und 2, aber er kauft sich ein Auto, das ist ein Geschenk.
  4. Enkel bekommt Vollmacht vom Opa, er lebt bei seinen Eltern, sondern kauf nur 2-3 mal pro Woche für den Opa ein, weil der schlecht zu Fuß ist. Da wären Einkäufe für den Enkel Belohnungen, bzw. Gelegenheitsgeschenke, die nicht relevant sind.

Man kann zu so einer Frage unendlich viele Beispiele bilden.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung