alleinerziehend/schwanger und der vater ist weg und wird ins ausland abhauen...
bin im 6. monat schwanger und war verlobt. jetzt hat der vater eine neue und wird ins ausland abhauen und dort bleiben. er ist auch kein deutscher...
mein arbeitsvertrag geht nur noch 3 monate. er war auf zwei jahre befristet und ich werde nicht weiter übernommen. ich gelte ab dann, als arbeitslos.
was für finanzielle unterstützung kann ich erwarten?
habe ich jetzt überhaupt noch die möglichkeit drei jahre elternzeit zu nehmen oder muss ich mein kind abgeben in eine tagestätte, um zu arbeiten?
2 Antworten
Mit 2 Jahren sozialversichrungspflichtiger Tätigkeit hast Du ja erstmal Anspruch auf ALG I.
Dann auf Elterngeld.
Wenn Dein EX EU-Bürger ist und auch in ein EU-Land geht, dann kann man gegen ihn auch die Unterhaltsansprüche durchsetzen.
3 Jahre Elternzeit könnte jedoch auf Probleme stossen, aber wie gesagt, dann würde ALG I wieder aufleben, Unterhaltsanspruch, Unterhaltsvorschuss, ALG II usw. greifen.
Oh weh, das sieht nicht gut aus. Soweit ich informiert bin, gibt es Elterngeld nur 1 Jahr, keine 3 Jahre. Der Vater muß Unterhalt zahlen, wenn er ins europäische Ausland entschwindet, kann man ihn sicher wegen Unterhalt belangen. Wenn Du nicht arbeiten kannst / willst mit dem kleinen Kind, kannst Du wohl Hartz IV beantragen.