alleinerziehend/schwanger und der vater ist weg und wird ins ausland abhauen...

2 Antworten

Mit 2 Jahren sozialversichrungspflichtiger Tätigkeit hast Du ja erstmal Anspruch auf ALG I.

Dann auf Elterngeld.

Wenn Dein EX EU-Bürger ist und auch in ein EU-Land geht, dann kann man gegen ihn auch die Unterhaltsansprüche durchsetzen.

3 Jahre Elternzeit könnte jedoch auf Probleme stossen, aber wie gesagt, dann würde ALG I wieder aufleben, Unterhaltsanspruch, Unterhaltsvorschuss, ALG II usw. greifen.

Oh weh, das sieht nicht gut aus. Soweit ich informiert bin, gibt es Elterngeld nur 1 Jahr, keine 3 Jahre. Der Vater muß Unterhalt zahlen, wenn er ins europäische Ausland entschwindet, kann man ihn sicher wegen Unterhalt belangen. Wenn Du nicht arbeiten kannst / willst mit dem kleinen Kind, kannst Du wohl Hartz IV beantragen.