Alimentationszahlungen.... Bar/bzw ohne Banküberweisung?
Hallo.... Ich habe nach der Trennung von meiner Lebensgefährtin und Tochter (Sommer 2019) weiterhin ein gutes Verhältnis und habe die Alimente immer bar übergeben und mir das stets bestätigen lassen.... Nun haben meine (neu verheiratet) Frau und ich einen Antrag am Amt auf Wohnbeihilfe abgegeben....Auf Grund der Heirat wurde mir die Invaliditäts-Pension gekürzt... und meine Frau ist von 100 % auf 75 % Teilzeit (Pflegekraft Magistrat Salzburg) runter gegangen...
Wir haben alle dafür nötigen Papiere abgegeben.... nun habe ich ein Antwort Schreiben bekommen, das ich die Alimentationszahlungen per Bankauszug nachreichen soll
Ist das Rechtens? Kann mir jemand sagen ob ich die Alimente wirklich über das Konto bezahlen muß.... und ich nur dadurch Anspruch auf Wbh habe.... hat jemand einen Link wo das beschrieben wird....
Danke
1 Antwort
Ich weise hier mal darauf hin, dass es sich offenbar um eine Frage zum österreichischen Recht handelt - sollte man an 'Salzburg' natürlich erkennen, das kann man aber schnell überlesen.