ALG II und Übungsleiterpauschale?
Wieviel Geld darf ein ALG II Bezieher anrechnungsfrei aus einer Übungsleitertätigkeit verdienen?
1 Antwort

Wenn es sich um eine als gemeinnützig anerkannte einrichtung handelt, gibt es eine Sonderregelung, die von dem "100,- Euro und 20 % vom Rest Schema" abweicht.
175,50 sind frei. Der Rest wird voll angerechnet, wenn es denn mehr gibt und der Übungsleiter keine höheren Aufwendungen nachweisen kann.
siehe hier:
http://www.gegen-hartz.de/nachrichtenueberhartziv/0344e19a4512bcb0e.php