ALG 2 Nachzahlung+p-konto, darf gepfändet werden?
Ich bekomme ab dem 7 Februar bis dato ein Nachzahlung vom Jobcenter über das ALG 2, da ich ein p-konto habe, wollte ich fragen, ob ich über das gesamte Geld Verfügen kann, oder aber nur über den Freibetrag und dann den Rest am darauffolgenden Monat, oder nur über den Freibetrag
2 Antworten
Du solltest beim Vollstreckungsgericht die Freigabe der Nachzalung beantragen.
Da die Gerichte zur Zeit verlangsamt arbeiten, würde ich die Bank auch darüber in Kenntnis setzen und den ALG-Bescheid dort vorlegen.
Bescheid über Nachzahlung der Bank vorlegen und damit die einmalige Erhöhung des Pfändungsfreibetrags beantragen. Wenn das nicht hilft -> zum Amts-/Vollstreckungsgericht und Freigabebeschluß beantragen (Kontoauszüge der letzten drei Monate und Bewilligungsbescheid über normale ALG II - Zahlungen und die Nachzahlung mitnehmen.