ALG 2 Hilfe beim zusammenziehen zur BG
Hallo, ich beziehe aktuell ALG2 aufgrund eines Arbeitsunfalles. Meine Freundin 21 Jahre, ist im 6. Monat schwanger und macht eine Ausbildung. Sie verdient 399€ netto und hat nun ihre Wohnung zum Jahresende gekündigt, da ihre Wohnung einfach zu klein ist und meine erstmal für uns drei reichen würde. Leben aber aktuell in getrennten Wohnungen bis zur Auflösung, natürlich mit Wochenendliches übernachten.
Meine Frage, ich muss sie ja nun anmelden, kann ich da einfach aus dem Internet den BG Zettel vom Job Center runterladen und dene zusenden? Oder muss ich mit ihr persönlich hin? Wäre aber zeitlich wegen ihrer Ausbildung etwas schwer. Dürfte es Probleme geben weil sie 21 ist? Oder ist Schwangerschaft ein triftiger Grund zu mir zu ziehen? Wird mit dem ausfüllen von den BG Unterlagen mein ALG 2 gekürzt oder wird das schon wie für 2 oder später dann 3 Personen berechnet?
Wie würde es dann mit Mutterschutzgeld und Elterngeld geregelt? Das wird ja buchhaltungstechnisch ein Hexenwerk so kurzfristig immer uns neu zu berechnen, gibt es da erfahrungsgemäß probleme? Elterngeld weiß ich mittlerweile das dass job Center das nicht anrechnen darf, wenn man davor erwerbstätig war und das war meine freundin ja, zumindest 300€ sind Anrechnungsfrei.
2 Antworten

Meine Frage, ich muss sie ja nun anmelden, kann ich da einfach aus dem Internet den BG Zettel vom Job Center runterladen und dene zusenden?
Ja
Oder muss ich mit ihr persönlich hin?
Nein, bzw. nur, wenn du eine Einladung erhältst.
Dürfte es Probleme geben weil sie 21 ist?
Nein
Oder ist Schwangerschaft ein triftiger Grund zu mir zu ziehen?
Ja
Wird mit dem ausfüllen von den BG Unterlagen mein ALG 2 gekürzt
Ja. Du erhältst persönlich nur noch 90%-Regelsatz und kopfanteilige Miete.
oder wird das schon wie für 2 oder später dann 3 Personen berechnet?
Kompliziert, weil für die Freundin in Ausbildung möglicherweise der Leistungsausschluss des § 7 Abs. 5 SGB II gilt.
Wie würde es dann mit Mutterschutzgeld und Elterngeld geregelt?
Kompliziert, weil zwischen Mutterschaftsleistungen und Elterngeld Interdependenzen bestehen und das eined das andere beeinflussen kann.
Darüber hinaus wird sie bis zu einer Höhe von maximal 300€ nur den Teil des Elterngeldes behalten dürfen, der sich tatsächlich aus ihrem Einkommen errechnet wurde.

Die Unterhaltspflicht des Vaters endet mit der Schwangerschaft der Tochter nicht. allerdings kommt hier noch der Kindesvater mit ins Spiel.
Ob und inwieweit einer von ihnen oder beide unterhalrtspflichtig ist/bleibt, muss vor Ort geklärt werden; das JC jedenfalls wird fordern, dass sie sämtiche möglichen Unterhalte realisiert/eintreibt, und wird ggf. selbst aktiv werden.
Heißt, ihre Eltern werdet ihr keinesfalls aus dem Spiel lassen können.

Das ist alles noch nicht ganz schlüssig, denn von 399,- Euro kann Deine Freundin ja auch nicht leben udn eine Wohnung unterhalten.
- Dadurch das Deine Freundin zu Dir zieht, werdet ihr zu einer Bedarfsgemeinschaft, denn mit Kind ist es sehr schwer zu behaupten keine "Einstehensgemeinschaft" zu sein.
2.Das wird Dich auch davor schützen eventuell die Wohnung wechseln zu müssen, denn wenn sie für 3 reicht, wäre sie für einen Alleinstehenden vermutlich nicht angemessen.
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Mit dem Elterngeld liegst Du richtig, weil Deine Freundin es sich selbst erarbeitet hat, wird es nicht angerechnet.
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Berechnen kannst Du hier: http://www.hartziv.org/hartz-iv-rechner.html
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Ich vermute, dass Deine Freundin einmal selbst antreten muss, aber die Formulare vorher auszufüllen ist schon mal eine gute Idee.
Sie hat vom Vater Unterhalt bekommen, was eigentlich nicht soviel war, so das er dann die komplette warm Miete Bahn Ticket und GEZ gezahlt hat.
Möchte ja auch eine BG melden, da wir zusammen ja eh zu wenig zum leben haben, würden ja dann noch etwas dazu bekommen, also aufgestockt werden.
Die Wohnung muss nicht gewechselt werden, da es eine 2 Zimmer Wohnung mit 47m2 ist, müssten eher noch ne größere genehmigt bekommen.
Ruf ich da an und sag ich möchte meine freundin anmelden und somit eine BG Gründen? Oder? Oder kann ich auch die Unterlagen ausfüllen und erstmal zuschicken und schauen was passiert?

Ich würde die Anträge ausfüllen und hinschicken. Die werden sich dann schon melden.
Ich denke es kommt eine Einladung zu einem Termin.
Wie ist es denn wenn sie 21 ist und schwanger? Können sie sagen das ihr Vater zahlen muss? Sie hat aber schon seit Jahren nicht mehr bei ihrem Vater gelebt, er hat ihr aber Unterhalt gezahlt, nichts aufs Konto, aber die Miete an ihren Vermieter. Jetzt ist die Wohnung aufgelöst, jetzt will ihr Vater aber ihr das Kindergeld immer überweisen, könnte das Probleme beim Job Center geben? Sprich Vater ist verantwortlich, weil ich nicht finanziell für sie aufkommen kann?
Wie ist es wenn ich sie erst anmelde wenn sie in elternzeit geht? Ist es dann einfacher ihr Vater aus dem Spiel zu lassen?