ALG 1 Rückzahlung bei Selbstständigkeit?

1 Antwort

Ich gehe davon aus, dass Du die nicht zurückzahlen musst.

Es ist jedenfalls wichtig den Mai von der Bühne zu bekommen. Vor 20 Jahren war sog. "Sozialbetrug" weniger von Aufeckung bedroht. (Heute wissen die vieles über Dich, auch ob Du infiziert bist ;-))

Aber ich denke Du bist auf dem rechten Weg.

Die Monate müssen zwar genau abgerechnet werden. Vielleicht gibt es aber Aufwendnungen, Rückstellungen die berechtigt sind. Mglw. sind die Werbekosten der Vormonate anteillig auf den Mai absetztbar, sofern bilaniert wird. Das kann der StB sagen.

Danke für die Antwort. Sozialbetrug würde ich mal komplett ausschließen da ich bei Antragstellung bereits erwähnt hatte dass ich ein Gewerbe als Nebeneinkunft führe und bei erstmaliger Gewinnverzeichnung bescheid gegeben habe.

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