ALG 1 Rückzahlung bei Selbstständigkeit?
Moin ihr lieben,
ich habe folgendes Anliegen.
Ich habe letztes Jahr für die Zeiträume März, April, und Mai Arbeitslosengeld beziehen müssen. Ich habe im März 2019 ein Gewerbe angemeldete (was ich natürlich auch mitgeteilt habe) und, zunächst in Nebenerwerb (heute glücklicherweise im Haupterwerb) ausgeübt.
Ich habe in den Monaten März und April rote zahlen geschrieben und im Mai, wo sich die Werbemaßnahmen begannen sich zu rentieren einen recht ordentlichen Gewinn erwirtschaftet, das das ALG um ein 3-4 faches überstieg. Natürlich direkt bescheid gegeben und seitdem kein ALG mehr bezogen.
Natürlich möchte die Dame von der AA jetzt einen Nachweis für die Monate in Form einer GUV-Rechnung.
Die eigentliche Frage:
Das ich ALG mindestens für den Mai zurückzahlen muss ist mir natürlich bewusst. Wie verhält sich das mit den anderen beiden Monaten in denen ich noch rote Zahlen schrieb. Wird hier Monat für Monat einzeln betrachtet, bzw gehe ich recht in der Annahme nur den Mai in voller Höhe zurückzahlen zu müssen?
Liebe Grüße und bleibt gesund!
1 Antwort
Ich gehe davon aus, dass Du die nicht zurückzahlen musst.
Es ist jedenfalls wichtig den Mai von der Bühne zu bekommen. Vor 20 Jahren war sog. "Sozialbetrug" weniger von Aufeckung bedroht. (Heute wissen die vieles über Dich, auch ob Du infiziert bist ;-))
Aber ich denke Du bist auf dem rechten Weg.
Die Monate müssen zwar genau abgerechnet werden. Vielleicht gibt es aber Aufwendnungen, Rückstellungen die berechtigt sind. Mglw. sind die Werbekosten der Vormonate anteillig auf den Mai absetztbar, sofern bilaniert wird. Das kann der StB sagen.
Danke für die Antwort. Sozialbetrug würde ich mal komplett ausschließen da ich bei Antragstellung bereits erwähnt hatte dass ich ein Gewerbe als Nebeneinkunft führe und bei erstmaliger Gewinnverzeichnung bescheid gegeben habe.