ALG 1, 24 Monate vor Rente beziehen, bei betrieblicher oder Eigenkündigung.?
Ich habe beriets erfahren das es bei betrieblicher oder Eigenkündigung 24 Monate vor Renten eintritt 12 Wochen Sperrzeit gibt.
Fragen:
läuft das ALG 1 dann nach den 12 Wochen normal weiter(21 Monate) bis zum ev. Renteneintritt?
wer muss während der 12 Wochen Sperrzeit die Sozailversicherungen z.B . Krankenversicherungen zahlen?
was passiert wenn die betriebliche oder Eigenkündigung schon ca. 30 Monate vor Renteneintritt ist, gibts dann bei betrieblicher Kündigung auch Sperrzeit? Die letzten Monate könnte man dann ja mit Minijob auffüllen wegen der Krankenversicherung.
1 Antwort
Hallo,
eine normale betriebliche Kündigung (z.B. Stellenabbau) begründet keine Sperrzeit beim Alg1, solch eine ordentliche Kündigung ist eine kaum abzuwendende " Höhere Gewalt " die dir nicht anzulasten ist.
Du könntest daran anschließend Alg1 beantragen, müsstest während dessen aber auf dem Arbeitsmarkt vermittelbar sein. So kurz vor der Rente eher sinnfrei aber so ganz in Ruhe lassen wird man dich wohl nicht.
Im eigenen Interesse solltest du dann nicht untätig sein, sondern schon mal entspannt etwas Eigeninitiative bei der Jobsuche (kann ja schon mal ein geeigneter RV- pflichtiger Minijob nach dem Alg1 sein) zeigen.
Nochmal: die letzten 2 Jahre vor Rentenbeginn müssen mit einem RV Job nachgewiesen werden, dann könnte ein Übergang in den wohlverdienten Ruhestand klappen.
Bedenke aber, diese Hinweise und Ratschläge......können keinen Termin bei der RV ersetzen, dessen solltest du dir bewusst sein. Sieh diese Infos als Vorbereitung für den Gesprächstermin bei der RV.
Betr. Frage zur Sperrzeit:
während des ersten Monats hat man weiterhin Anspruch auf Leistungen der Krankenversicherung. (Nur zuvor privat oder freiwillig Versicherte, müssen in einer Sperrzeit die Beiträge selbst zahlen.)
Ab dem zweiten Monat bis zur zwölften Woche ist man dann regulär über die Krankenversicherung abgesichert.
*Während der Sperrzeiten besteht jedoch kein Anspruch auf Krankengeld.*
Achtung ! Außerdem besteht währenddessen auch keine Rentenversicherungspflicht. Diese Zeit fehlt möglicherweise bei der Planung *Rentenbeginn*.
Gruß!