Aktienverkauf vor der Eheschließung, Gelderhalt danach, Was zählt zum Zugewinn?

1 Antwort

Wo willst du denn weiterkommen?

Okay, gucken wir mal ganz langsam.

Zunächst hat sie Aktien gehabt, sonst könnte sie ja keine bekommen.

Dann hat sie Aktien verkauft, also hinterher keine Aktien mehr gehabt, sondern eine Forderung gegenüber dem Käufer.

Dann hat der Käufer alles bezahlt, und da hatte sie keine Forderung mehr, sondern ein Guthaben auf der Bank.

Bis hierher also immer derselbe Wert, ob nun als Aktien, als Forderung gegenüber dem Aktienkäufer, als Forderung gegenüber der Bank oder als klingende Münze im Handtäschchen.

An welcher Stelle genau hat sich jetzt ihr Endvermögen verringert?

Das mit den Steuern hab ich nicht verstanden.

Ja soweit ist die Erklärung gut, ihr Endvermögen ist deshalb niedriger weil die Steuerlast die für den Verkauf angefallen ist nicht akzeptiert wird, weil sie erst im Jahr danach, also 2010 fällig wurde. Obwohl die Fälligkeit ja unbestritten war darf ich es nicht abziehen.

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@Canon2403

Die Fälligkeit der Steuer hat doch nichts mit deren Entstehen zu tun.

Ich vermute, es geht um Einkommensteuer. Die entsteht mit Ablauf des Jahres, in dem der Sachverhalt verwirklicht wurde, hier also mit Ablauf des Jahres 2009.

Und wenn der Steuersatz nicht gerade 100% war, dann kann nicht "nichts" übrigbleiben von dem Aktien. Vermute ich zumindest, denn meinen Mathematiklehrer kann ich da leider nicht mehr fragen.

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