Aktienverkauf und Steuern?

3 Antworten

Der Gewinn aus dem Verkauf von Aktien zählt nach § 20 Abs. 2 Nr. 1 EStG zu den Kapitaleinkünften. Dies gilt unabhängig von der Haltedauer.

Die Gewinne werden von den Banken pauschal mit 25 % Abgeltungssteuer berücksichtigt. Du musst die Einkünfte daher nicht mehr in der Einkommensteuererklärung angeben, kannst sie aber für eine Günstigerprüfung des Steuersatzes angeben.

Bei den Banken kannst Du aber auch einen Freistellungsauftrag bis zu 801 € beantragen. Dann werden Gewinne bis zu dieser Höhe nicht besteuert. Derselbe Freibetrag gilt auch im Rahmen der Einkommensteuererklärung.

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung

+ Soli nicht vergessen... 26,375% alles zusammen

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Bei in Deutschland geführten Depots wird ein eingereichter Freistellungsauftrag automatisch berücksichtigt und die Kapitalertragsteuer von der Bank selber einbehalten. Einen steuerfreien Spekulationsgewinn nach bestimmten Haltedauern gibt es nicht.

  1. Ja. (Was sonst?)
  2. Keine.
  3. Ja. Entweder Du erteilst der Bank einen Freistellungsauftrag oder er wird bei der Jahressteuererklärung automatisch berücksichtigt.