Aktien wertlos Ausbuchen, mit Gewinnen verrechnen?
Hallo,
meine geliebte Bank(comdirect) hat diesmal Nen total mistigen Service geleistet.
Folgendes: Ich habe am 16.12 per Comdirect Formular die Ausbuchung meiner Conergy Aktie mit ca. Kaufwert von 5000 € versendet, welche aber nicht angenommen wurde da der Auftrag per email mit eingescannten Formular(wegen der Unterschrift) und nicht per Post geschehen ist. Die information haben sie mir nach 11 Tagen am 27.12.2021 mitgeteilt und per Post habe ichs am selben Tag noch verschickt. Es wurde aber nicht mehr in 2021 bearbeitet.
Nun meine Frage: Man kann wertlose Aktien ausbuchen und in der Steuererklärung das im Jahr 2022 gegen die Gewinne rechnen lassen und somit die abgeführten Kapitalertragssteuern wiederbekommen.
Jwtzt habe ich im Jahr 2021 Gewinne über 5000 €, aber die Ausbuchung findet erst in 2022 statt. Kann man das dennoch irgendwie zurückfordern?
Verluste kann man ja bis 15.12 vortragen, aber wie siehts mit Gewinnen aus? Selbst wenn das gehen würde, hatte ich ja garkeine chance das zu tun, da ich annahm die Ausbuchung findet noch statt.(war ja am 16.12)
Thomas
2 Antworten
Ich bin zwar leidgeprüfter ex-comdefect Kunde, aber in diesem Fall hat comdirect richtig gehandelt. Es kann nur nach Vorliegen einer formal korrekten Weisung die Ausbuchung erfolgen. Diese hast Du nicht vorgelegt, also passierte die Ausbuchung nicht.
Wenn dies nun in 2022 passiert, dann ist das ein neues Steuerjahr, d.h. die Kapitalertragssteuern von 2021 sind damit nicht mehr verrechenbar. Die Steuern bleiben zu zahlen.
Du kannst natürlich Verluste mit zukünftigen Gewinnen (ab 2022) gegenrechnen, um dann Kapitalertragssteuern nicht zu zahlen, die ansonsten hätten gezahlt werden müssen, aber das passiert erst in der Zukunft, nicht mehr bezogen auf das Steuerjahr 2021.
Wäre die Ausbuchung bereits in 2021 von der Bank verrechnet worden, dann hättest Du über die bankinterne Steuerverprobung spätestens zum 31.12. die zuviel gezahlten Kapitalertragsteuern zurück bezahlt bekommen. So passiert dies nicht und Dein Verlust schmilzt in Kaufkraftgegenwert mit der Inflation 2022ff dahin.
Warum richtig gehandelt? Die mail mit dem richtigen unterschriebenen Formular ist bei comdirect angekommen und von 3 Service Mitarbeitern wurde das auch am Telefon bestätigt. Das dies per Mail so funktioniert und richtig ist und ich mir keinen Kopf machen muss.
Habe ja am 27.12 sogar ne Mail bekommen das dies angekommen ist, nur das die jetzt auf einmal das Original brauchen.
Das verstehst du unter richtig gehandelt im Online Zeitalter ?
Die Antwort von gandalf ist richtig. Das Handeln der comdirect ist richtig.
Das dir das nicht gefällt, ist dein Problem.
Zum einen hättest du den Auftrag auch einfach schon viel früher erteilen können und eben nicht erst Mitte Dezember, zum anderen ist die Weisung nunmal schriftlich zu erteilen. Ein per Email versendetes pdf ist nicht schriftlich, daran ändert auch dein Gezeter nichts.
Da ich nicht jede wilde Aktie persönlich verfolge, kannte ich den Zeitpunkt des Delistings nicht. Wie ich jetzt feststelle, war das wohl bereits der 20.06.2014 mit Ankündigungen dazu seit Ende 2013.
Das richtige Handeln wäre also der Verkauf der Aktien vor dem Delisting gewesen (Ende 2013/Anfang 2014). Dann hätte dies nämlich als Verlust berücksichtigt und ggf. mit Gewinnen bankintern verrechnet werden können.
Warum Du die Aktien nun bis zur wertlosen Ausbuchung Ende letzten Jahres weiter gehalten hast, ist mir rätselhaft. Nun ist es in der Tat zu spät für irgendetwas über die Bank, d.h. es ist das Verlustgeschäft nur über die Einkommensteuererklärung anzubringen. Die Gesetzeslage für eine (beschränkte) Verlustverrechnung gibt es dafür seit 01.01.2020 aufgrund von §20 Abs. 6 Satz 6 EStG.
Das Formular zur gegenwertlosen Ausbuchung von Wertpapieren ist bei comdirect leider online nicht verfügbar. Man muss es anfordern. Dieses Formular sollte auch den Rückübermittlungsweg (Post, Fax, Scan des unterschriebenen Formulars per E-Mail) spezifizieren. Das kannst Du gerne nachschauen. Wenn dort Scan per E-Mail steht, dann hast Du richtig gehandelt. Wenn dort nur Post steht, hat comdirect Dir den erlaubten Weg genannt, aber Du hast nicht dementsprechend gehandelt.
"da ich annahm die Ausbuchung findet noch statt"
Dann hättest DU das halt von vorneherein richtig auf den Weg bringen müssen.
Und jetzt nicht die Schuld anderen zuschieben wollen!
Und macht man sowas heutzutage nicht online, oder was verstehe ich da falsch/nicht?
Nen bissel daneben war die Antwort jetzt schon vor dir! Habe das richtige Formular von der Bank bekommen und ausgefüllt. Dieses habe ich an die Comdirect Bank geschickt und nachdem nichts passiert war am 23.12 beim Service nachgefragt. Von 3 Servicemitarbeitern habe ich innerhalb 2 Tageb bestätigt bekommen das die mail richtig ist und das dies der richtige Weg ist. Ich sollte mir keine sorgen machen und wenn Comdirect das nicht abgearbeitet bekommt ist das das verschulden der Bank und ich könnte mich an die Reklamationsabteilung wenden. Am 27.12 kam eine reply auf meine mails mit der Nachricht das die das Original brauchen was zu keinem Zeitpunkt ein Thema war. Deshalb habe ich den Spass noch schnell per Post geschickt und auf jeden Fall ist das auch in 2021 noch angekommen.
am 27.12 habe ich noch mehrmals mit dem Service gesprochen. Hier ging kein Weg ran dies per mail auszuführen bzw auch nicht per Telefon. Alles kann man per Telefon oder Internet machen, nur die sch*** wertlose Ausbuchung nicht. Ist dad jetzt mein Verschulden? Ich denke mit nichten.
Aber jetzt mal auf meine Frage Antworten und nicht versuchen zu Dissen.
Kann man Gewinne vom letzten Jahr mit Verlusten im Folgejahr verrechnen? Umgedreht geht es ja auch?
Nein, das ist nicht möglich. Du kannst den Verlust nur mit zukünftigen Gewinnen verrechnen.
Wer "disst" Dich denn? Nur weil Dir die Antworten nicht passen? Hast Du nicht genug (richtige) Antworten bekommen, auch, dass Gewinne nicht mit Verlusten im Folgejahr verrechnet werden können? Du solltest nicht die Antwortgeber für gemachte Fehler und Dir nicht genehme Gesetze verantwortlich machen.
Wenn Du irgendwo in den Geschäftsbedingungen der comdirect den Passus findest, nach dem Dein Vorgehen korrekt war und/oder Du notiert hast, wer Dir wann eine falsche Auskunft gegeben hat, reklamiere das mit den entsprechenden Angaben bei der Comdirect. Dann werden die sich darum kümmern müssen und ihre Stellungnahme abgeben.
Dort kannst Du dann falls erforderlich lange diskutieren. Hier bringt Dich das keinen Schritt weiter. Alles, was hier im Forum an Antworten möglich ist, hast Du erhalten.
„bankinterne Steuerverprobung“ ist auch Blödsinn in diesem Fall. Sowas kann man nur über die Steuererklärung machen bei Ausbuchung wertloser Aktien und findet nicht auf Bankebene statt. Gibts hier keine Experten?