Aktien mit Verlust verkaufen - Wird vorher auf Gewinne bezahlte Steuer zurückerstattet?

3 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Es gibt bei den privaten Veräußerungsgeschäften zwei Kategorien. Das eine sind Aktien, das andere "der Rest".

Einschub: das ganze ist historisch so gekommen und würde heute keinen Sinn mehr machen. Aktiengewinne waren irgendwann mal gegenüber dem Rest begünstigt. Weil die aus dieser Zeit vorgetragenen Verluste bis Ende 2013 mit neuen Gewinnen der einen (früher steuerbegünstigten) oder anderen Kategorie verrechenbar waren, ist diese Regelung in die zum 1.1.2009 eingeführte Abgeltungssteuer reingekommen. Sinn macht sie heute keinen mehr. Vielmehr bläht sie ein System auf, das sonst eher einfach wäre.

Jedenfalls ist es so, dass Gewinne der einen Kategorie nicht mit Verlusten der anderen verrechnet werden können und was du schreibst ist genau der Fall.

Also in deinem Fall keine Chance! Die Abgeltungsteuer auf das Zertifikat bekommst du mit einem Verlust aus Aktien nicht zurück. Verloren ist der Verlust allerdings nicht. Er wird, wenn du in dem Jahr keine Aktiengewinne machst, unbegrenzt vorgetragen. Wenn du die Aktien vor 2009 gekauft hast, ist die Sache (da außerhalb der damals noch geltenden Spekulationsfrist) eh steuerlich irrelevant.

Besten Dank, das ist mal eine plausible Antwort.
Wieder was gelernt. Praktisch eine "Lernsteuer" bezahlt :-)

Ich habe alles nach 2009 gekauft.

Jetzt frage ich mich aber, das Problem müssten doch andere auch haben?  

Oder bin ich der einzige der Einzelaktien und Zertifikate in seinem Depot hat?

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@solicitation1

Fast alle haben oder hatten irgendwann das Thema! Nur hat man sich wegen der Regelung von vor 2009, der Altverlustverrechung bis 2013 und weil es halt so ist, daran gewöhnt. Es ist eine von vielen Regelungen im Steuerrecht und manche sind schwierig, ungerecht oder unerklärbar (die ja nicht).

Wenn man die Regeln kennt, halten sich die Probleme weitestgehend im Rahmen. Ist also mehr ein Anfängerproblem.

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Gut, aber ein kleiner Schönheitsfehler ;-)

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Gewinne und Verluste innerhalb einer Einkunftsart werden in einem Jahr (im gleichen Veranlagungszeitraum) miteinander ausgeglichen.Wer also im März ein Geschäft mit Gewinn hat und im November einen Verlust aus dem Wertpapierhandel realisiert, der kann diese Positionen ausgleichen, bzw. die Bank macht es für ihn. Sind es unterschiedliche Depots bei unterschiedlichen Banken, passiert es über die Einkommensteuererklärung.

Wenn die Verluste vorher waren und es in einem Jahr mehr Verluste, als Gewinne waren, dann werden diese Verluste auf Folgejahre vorgetragen.

Das Vulkanismus schreibt "Spekulationssteuer gibt es nicht" ist vollkommen richtig. Die Gewinne aus diesem Handel mit Wertpapieren, werden ganz normal von der Einkommensteuer erfasst.

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung – Steuerbevollmächtigtenprüfung 1979, Steuerberaterprüfg .1986

Das ist mir alles klar. Die Frage ist weshalb hier für das eigentlich Gleiche zwei verschiedenene Töpfe gebildet werden, die dann offensichtlich nicht miteinander verrechnet werden können?

Wenn ich das vorher gewusst hätte bzw. werde ich in Zukunft so machen: Sich auf eine Anlageart festlegen und dann dabei bleiben! Ansonsten passiert es sehr schnell, dass man ein fast nicht mehr lösbares Problem hat: Man zahlt Steuern für Gewinne, die man bei der Gesamtbetrachtung seiner Anlage eigentlich nicht hätte zahlen dürfen.

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@solicitation1

Auch da gibt es zwei Begriffe, die es gilt zu unterscheiden.

Der eine heisst "Gewinn", der andere "Vermögensverlust".

Bleiben wir beim Bäcker: Er macht Gewinn aus Herstellung und Vertrieb von Backwaren. Deshalb muss er Einkommensteuer zahlen.

Mit Teilen des Gewinnes baut er sich sein privates Wohnhaus. Wenn ihm dies aber abbrennt, schmälert es nicht seinen Gewinn, sondern sein Vermögen.

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Es gibt zwei Verlusttöpfe für jeden Anleger bei einer Bank:

- Verlusttopf Aktien: nur für Verluste aus Aktiengeschäften

- Verlusttopf allgemein: für Verluste aus allen anderen Wertpapiergeschäften

Gewinne werden ebenso von der Bank innerhalb eines Veranlagungszeitraums (also Kalenderjahrs) aufsummiert:

- Gewinne aus Aktiengeschäften (keine Dividenden!)

- Alle anderen Wertpapiergewinne, Dividenden, Zinszahlungen, etc.

Spezialfälle aus der Altbestandswelt und von Zertifikaten, für die spezielle Übergangsregelungen bei Einführung der Abgeltungssteuer bestanden, ignoriere ich mal.

Wenn ein Gewinn oder Verlust (durch Verkauf oder Ausschüttung) stattfindet, passiert folgendes:

- Aktienverluste gehen in den Topf Verluste Aktien

- Sonstige Verluste gehen in den Topf Verluste allgemein

- Gewinne mit Aktien werden zuerst mit dem Topf Verluste Aktien verrechnet, dann mit Verluste allgemein

- Gewinne aus anderen Wertpapiergeschäften werden nur mit dem Topf Verluste allgemein verrechnet

Bleibt ein Gewinn nach dieser Verrechnung übrig, wird dieser gegen den Freistellungsauftrag gerechnet. Deckt dieser den Gewinn nicht vollständig ab, geht es weiter.

Bleibt ein Gewinn übrig, wird dieser gegen den vierfachen Topf anrechenbarer Quellensteuer verrechnet (das ist ein dritter Topf, der für jeden Anleger pro Bank geführt wird).

Bleibt immer noch ein Gewinn übrig, ist dieser zu versteuern (Abgeltungssteuer, SolZ, ggf. Kichernsteuer).

Da es dabei auf die Reihenfolge ankommt, gibt es bei jeder Bank mindestens zum Jahresende (manche machen das auch laufend oder quartalsweise) eine Steuerverprobung, d.h. es wird so getan, als wären gerade eben erst alle Gewinne und Verluste gleichzeitig angefallen. Dann wird verrechnet (siehe oben) und falls dann eine Erstattung für Dich herauskommt, bekommst Du unmittelbar im gleichen Steuerjahr die zuviel gezahlte Steuer zurück.

Zum Jahresende wird der Quellensteuertopf auf Null gesetzt (und in der Jahressteuerbescheinigung ausgewiesen) und die Verlusttöpfe werden beide auf das nächste Jahr vorgetragen, d.h. können hier Gewinne reduzieren. Regeln siehe oben.

In Deinem Fall: Aktiengewinne können mit allen Verlusten verrechnet werden, aber Aktienverluste nur mit Aktiengewinnen. Sorry.

Vielen Dank, Ich dachte immer der Gesetzgeber ist bestrebt, es einfacher zu machen :-)

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