Aktenzeichen Nachlassgericht / Wertermittlung?
Stimmt es, dass es heutzutage keinen Nachlasswertermittlungsbogen mehr gibt? Wie wird der Wert denn sonst ermittelt?
Wonach vergibt das Nachlassgericht ein Aktenzeichen? Orientiert sich dieses nach dem Zeitpunkt der Hinterlegung des Testamentes oder nach dem Sterbejahr?
Meines Wissens gibt ein Aktenzeichen Auskunft über den beigeordneten Richter und die zuständige Abteilung.... Die Zahl vor dem Jahr wird fortlaufend geführt, und das Jahr bedeutet das Jahr, in welchem der Fall entstand. Richtig? Erst der SterbeFALL lässt doch einen Fall entstehen?
Im vorliegenden Fall lautet das Aktenzeichen 776/17. Es spricht bei einer Kleinstadt wohl eher für einen Fall gegen Ende des Jahres. Die Person ist aber im September 2018 gestorben. Tippfehler ist ausgeschlossen! Info durch Gericht.
Das geht HIER nicht mit rechten Dingen zu!
Die Nachlassakten habe ich selber eingesehen
Das Nachlassgericht sagt, dass nach Eröffnung der beiden Erbverträge 2012 nach dem Tod meines Vaters (AZ aus 12), meine Mutter doch 2017 ein Testament gemacht hat, daher das AZ aus 17 sei. Der Notar sagte mir, dass ich den Aktenzeichen-Tippfehler korrigieren lassen soll. Aber, DER muss so etwas doch wissen! (Wiederholte Wiederholung, sogar handschriftlich auf den Urkunden spricht doch gegen einen Flüchtigkeitsfehler!)
Auf dem Testeröffpprot steht oben rechts das Aktenzeichen aus 2017. Auf den Kopien der begl Abschr der Erbverträge steht zu meinem Vater "Eröffnet in 40 IV 29-30/2012 am 27.04.2012"
Zu meiner Mutter steht dort der Vermerk "eröffnet in 8 IV 776/17 am 18.08.18"
(Vermächtniserfüllungsurkunde zu einem Immobilien-Anteil wurde 1 Monat VOR Eröffnung der Erbverträge (27.4.12) notariell beurkundet und dem GBA kurz danach eine begl Abschrift übersandt; erst 7 Monate später erfolgte die Eigentumsumschreibung am 23.10.1
2 Antworten
Selbstverständlich gibt es noch den Nachlaßwertermittlungsbogen. Allerdings kann man auch eine eigene Aufstellung beifügen. Das Nachlaßgericht könnte im übrigen auch die Erbschaftsteuerakte beziehen.
Das Aktenzeichen gibt zwar Auskunft über die zuständige Abteilung, nicht aber über den Richter. Den muss man sich schon aus dem Geschäftsverteilungsplan dann heraus suchen. Im übrigen werden Nachlaßsachen nicht von einem Richter, sondern vom Rechtspfleger bearbeitet.
Es liegt ja wohl auf der Hand, dass erst mit dem Todesfall eine Nachlaßsache entstehen kann und das Aktenzeichen kann nur das der Anlage der Nachlaßakte sein. Bei Todesfällen zum Jahresende könnte er also Differenzen geben.
Ist es möglich, dass Du diese Nachlaßsache nur vom Hörensagen kennst?
Das Nachlassgericht besteht darauf, dass selbst dann, wenn meine Mutter erst jetzt sterben würde, dass das AZ beim Nachlassgericht über die Testaments Eröffnung mit dem AZ aus dem Jahr der TE Hinterlegung gekennzeichnet wird. Durch den Todesfall würde also kein "neuer Fall" eintreten wenn man die Verfügungen eröffnen lässt. Erst bei einem Erbscheinsantrag würde ein neues AZ generiert nach dem Zeitpunkt des Antrages.
Ich war davon ausgegangen, dass das AZ auf einem Testament Eröffnungs-Protokoll etwas darüber aussagt, in welchem Jahr der Erblasser gestorben ist und nicht, wann er sein Testament hinterlegt hat
Beide "Fragen" gemeldet - hier ist Finanzfrage.
Eventuell verwechselst Du ganz einfach die Aktenzeichen. Auf der Nachlaßakte ist das Aktenzeichen einer eventuell vorhandenen Akte über eine letztwillige Verfügung zu notieren. Es können also 2 Aktenzeichen genannt werden, von denen aber nur eins die Nachlaßsache betrifft.