Airbnb versteuern als Student?

3 Antworten

Schlicht und einfach - Du bist wenn Du weitere Einkünfte erzielst, zur Einreichung einer Steuererklärung verpflichtet , allerdings wirst Du mit derlei Einnahmen ( AirBnB abzüglich Deiner eigenen Mietzahlungen ) wohl kaum "die Schallgrenze" - sprich das Existenzminimum = 9744 Euro z.B. in 2021 überschreiten. Also wird auch keine Steuerforderung auf Dich zukommen.

https://www.vlh.de/wissen-service/steuer-abc/wer-muss-eine-steuererklaerung-abgeben.html

Schlicht und einfach - Du bist wenn Du weitere Einkünfte erzielst, zur Einreichung einer Steuererklärung verpflichtet , allerdings wirst Du mit derlei Einnahmen ( AirBnB abzüglich Deiner eigenen Mietzahlungen ) wohl kaum "die Schallgrenze" - sprich das Existenzminimum = 9744 Euro z.B. in 2021 überschreiten. Also wird auch keine Steuerforderung auf Dich zukommen.

https://www.vlh.de/wissen-service/steuer-abc/wer-muss-eine-steuererklaerung-abgeben.html

Wenn du unter dem Freibetrag bist, dann musst du eine NV-Bescheinigung abgeben.

Nichts melden wäre „Steuerhinterziehung“

Zählt das dann eigentlich auch für z.b. 450€ jobs?

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@TillHerzog

Nein, zumindest dann nicht, wenn es sich um einen echten Minijob handelt, bei dem der Arbeitgeber die 2 % pauschale Lohnsteuer zahlt - den muss man in der Steuererklärung nicht angeben.

Der Arbeitgeber entscheidet allerdings darüber, wie abgerechnet wird. Wenn der Arbeitnehmer eine Lohnsteuerbescheinigung erhält, dann wurde nicht pauschal versteuert und die Einkünfte sind in der Steuererklärung anzugeben. Da der AG die Daten direkt ans Finanzamt meldet, würden Sie von dort aus ergänzt, wenn man sie nicht selbst erklärt.

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