Airbnb / Pizza.de oder Lieferheld Bafin?

3 Antworten

Ich habe bisher weder das Urteil analysiert, noch das Geschäftsmodell von Airbnb und deren Zahlungsmöglichkeiten geprüft.

Liegt ganz einfach daran, das weder Airbnb noch Lieferheld meine Mandanten sind, noch einer meiner Mandanten betroffen ist. Somit würde mich auch keiner für diese Arbeit bezahlen.

Generell ist aber zu sagen, dass Airbnb seinen Sitz in GB hat. In der EU muss man nur in dem Land lizensiert sein, wo man seinen Sitz hat, ausser die EU-Statuten sagen ausdrücklich etwas anderes.

Man sieht es auch daran, dass viele Unternehmen, die in Deutschland anbieten, aber im Ausland sitzen, unzureichende Impressen haben.

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung – Studium Ökonomie

ich hatte nur Erfahrung für Airbnb, die Zahlung wurde ich von meinem PayPal account abgezogen. Es ist sehr praktisch

Knackpunkt ist, wie der Zahlungsverkehr zwischen Kunden und Lieferanten (bei Airbnb = Unterkunftsanbieter) abgewickelt wird.

  • Lieferheld kassiert direkt vom Kunden und rechnet anschliessend gegenüber dem Lieferanten monatlich ab.
  • BaFin sagt, das sei ein Zahlungsdienst und deshalb nach Zahlungsdienste-Aufsichtsgesetz, § 8 Absatz 1, eine Lizenz erforderlich.

Solange also nur die Dienstleistung über das Portal vermittelt wird ohne dass Zahlungstransfers des Kunden an den Portalbetreiber mit Weitergabe an den Lieferanten laufen ist BaFin aussen vor.

Das Problem ist auch in diesem Artikel recht gut und ausführlich beschrieben:

https://www.deutsche-startups.de/2015/04/23/ueber-die-erforderlichkeit-einer-bafin-lizenz-fuer-marktplaetze/