Agentur für Arbeit will Geld zurück?
Hallo unzwar habe ich ein Erstattungsbescheid bekommen worin steht :
Sie haben Arbeitslosengeld bis 28.02.2021 bekommen.
Die Leistungsvoraussetzungen sind entfallen. Grund : Aufnahme einer Beschäftigung. Die Bewilligung ist deshalb ab 22.02.21 aufgehoben worden, siehe änderungs-/aufhebungsbescheid Vom 25.02.2021. 221,31 Euro sind zuviel gezahlt worden.
So jezt verstehe ich es aber nicht warum ich diesen Betrag zurück zahlen muss obwohl die mein Arbeitslosengeld aufgehoben haben in den Zeitraum und ich ab dem 11.03.21 angefangen habe zu arbeiten. Die letzte Überweisung an mich wahr am 25.02.21 und danach auch nix mehr.
3 Antworten

Wenn Du ALG-I bis 28.2. erhalten hast, aber erst am 11.3. die neue Beschäftigung aufgenommen hast, steht Dir noch eine Zahlung vom 1.3. bis 10.3. zu.
Und die Leistung vom 22.2. bis 28.2. wurde dann zu Unrecht aufgehoben, entsprechend wäre auch nichts zurück zu fordern.
Hast Du denn den Aufhebungsbescheid vom 25.2. erhalten? Die Widerspruchsfrist wäre dann ja schon vorbei. Ich weiss nicht, ob es trotzdem noch korrigiert werden kann. Falls ich den Sachverhalt überhaupt richtig verstanden habe.

Hay danke nochmal für die Antwort.
Es wahr ein fehler von der Agentur für arbeit , ich muss nix zurück zahlen :)

sicher geht's um ALG II..... denn das wird immer im Voraus für den kommenden Monat gezahlt (ALG I immer rückwirkend !)
Am 25.02. für den gesamten März erhalten, dann ist eine Verrechnung korrekt ☝️

ALG1 wird meines Wissens nach im Voraus gezahlt. Das Geld, welches du ende Februar bekommen hast ist also für März.
Wenn du Mitte März einen neuen Job angenommen hast, dann musst du das Geld natürlich anteilig zurückzahlen.
