Afa Berechnung bei geschenktem Einfamilienhaus?

1 Antwort

Bei unentgeltlichem Erwerb wird die AfA des Vorbesitzers fortgeführt.

Wenn es sich um ein Einfamilienhaus handelt hat Dein Vater vermutlich die sogenannte 7 b Abschreibung in Anspruch genommen, mit der bis 1987 der private Wohnungsbau gefördert wurde.

Damalige Baukosten, davon 8 Jahre 5 %, danach 2,5 % vom Restwert für 40 Jahre.

Vorausgesetzt, das Grundstück befindet sich auf dem Gebiet der BRD in den Grenzen von 1976. In der DDR gab es sowas nicht. Da würden jetzt noch 8 Jahre lang 2% Abschreibungen drauf sein. Also insgesamt dann 13.

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