Ärztliches Attest für Schmerzensgeld bei Sturz auf Fußgängerinsel?
Meine Nachbarin ist bei Glatteis auf einer nicht geräumten / gestreuten Fußgängerinsel gefallen und hat sich an Stirn und Handgelenk verletzt. Benötigt sie um Schmerzensgeld zu beantragen eine ärztliches Attest bezüglich ihres Sturzes?
2 Antworten

Es gibt eine Reihe von Fällen, wo die Gemeinde nicht haften muss, es ist schlichtweg unmöglich alle öffentlichen Flächen zu räumen.
Auch ein ärztliches Attest (vom Hausarzt) muss selbst bezahlt werden, und ist dazu noch ein Gefälligkeitsattest, rechtlich völlig unverbindlich.
Die einzige Möglichkeit es richtig zu machen, ist eine Durchgangsarzt aufzusuchen, der den Unfall aufnehmen und der DGUV melden muss, früher Gemeindeunfallversicherungsverband. Diese wird in einem Bescheid den Anspruch ablehnen, und im Rechtsmittelbescheid auf den Klageweg vor dem Sozialgericht verweisen.
Die Kosten des D-Arztes werden ggf. von der gesetzlichen Krankenkasse übernommen, aber auch eine private Liquidierung ist möglich.

Bei winterlichen Verhältnissen muss man sich anpassen.
Die Chancen sind, insbesondere auf den Straßen und Fusswegen recht gering.
Die Frage wäre da zu welcher Tageszeit war ist? Konnte die Gemeinde schon einmal rum sein? War dort eventuell sogar ein Schild, "auf dieser strasse kein Winterdienst."?