Abwrackprämie für Familienmitglieder wenn Halter verstorben ist?
Ist es möglich die Abwrackprämie als Familienmitglied zu beantragen wenn der eigentliche Halter (der Familie zugehörig - erster Grad/Ehepartner/Kind) vor kurzem verstorben ist?
...Falls ja: wie ist die genaue Herangehensweise?
1 Antwort

Community-Experte
Erbe
Das Problem dabei ist, dass nach dem Wortlaut der Vorschrift das Fahrzeug 1 Jahr ununterbrochen auf den Antragsteller zugelassen sein mußte.
Das ist in dem Fall anders als bei anderen Vorschriften, wo die Erben immer in die Rechtsposition des Erblassers eintreten.
Nur wer ist bereit da einen Musterprozeß zu führen?