Abwicklung von Geschäften auf Willhaben, wie kann jemand unterscheiden ob man auf Gewinn aus ist oder nur ein bisschen was verkauft was man nicht mehr braucht?

2 Antworten

Das FA muss gar nichts beweisen!

Bekommen die Wind davon, kannst und darfst Du dich erklären!

Und seit Einführung des Transparenzgesetzes bekommen die sehr schnell was davon mit.

Denn die Anbieter, wie Ebay, Willhaben, ...., müssen jetzt ab einer bestimmten Anzahl von Verkäufen bzw. ab einem bestimmten Umsatz im Jahr dieses dem FA melden.

  • Private Verkäufe auf eBay oder Airbnb müssen die Plattformbetreiber künftig dem Finanzamt melden.
  • Dabei werdet ihr ab einer jährlichen Menge von mehr als 30 Verkäufen oder einem Gesamterlös von 2.000 Euro bereits dem Fiskus gemeldet.
  • Nachträgliche Steuern für Privatverkäufe fallen dabei nicht an - allerdings kommt es so schneller zum Verdacht, ihr könntet gewerblich verkaufen oder vermieten.

https://www.google.de/amp/s/amp.netzwelt.de/news/212251-ebay-verpfeift-euch-ans-finanzamt-neues-gesetz-macht-ab-2023-online-geschaefte-transparent.html

Es wird von der Plattform beobachtet und eventuell als gewerblich eingestuft. Eine Bekannte von mir hat zu oft Parfums weiterverkauft und es wurde dann verboten.