Abwasser Kosten für Garten Teich?

4 Antworten

Ich denke, es liegt vielleicht ein Mißverständnis vor mit dem Wasserversorger. Dieser hat vielleicht nicht richtig verstanden, dass es sich um Gartenwasser handelt. Es ist nämlich im Allgemeinen tatsächlich so, dass man für Wasser, das nicht in die Kanalisation fließt, kein Abwasser zahlen muss.

Das Problem ist auch, dass es jeder Wasserversorger etwas anders handhabt. Bei dem einen wird das Gartenwasser gleich in der Rechnung berücksichtigt. Und in anderen Städten muss man erst nach Erhalt der Rechnung eine Gutschrift für das Gartenwasser beantragen. Daher solltest du nochmal konkret nachfragen.

Fragen wie diese kann man nicht aus dem Handgelenk beantworten.

Als ersten Schritt nimmst Du Dir die Satzung der Gemeinde vor und schaust nach, was dort zu dieser Frage geregelt ist.

Erforderlichenfalls mußt Du dann auch noch in das entsprechende Landesgesetz schauen. Das dürfte im Kommunalabgabengesetz des jeweiligen Bundeslandes geregelt sein.

Als letzten Schritt müßte man dann Rechtsprechung zu diesem Landesgesetz suchen.

Ganz schön kompliziert? So ist das nun einmal im Föderalismus.

Antworten nach dem Motto "Bei uns ist es aber anders" helfen Dir keinen Schritt weiter.

 

Hallo Privatier59, vielen Dank für Ihre sehr schnellen Antwort  … ich wusste nicht wo ich suchen sollte aber jetzt folge ich Ihren Rat und in die Satzung der Gemeinde und Kommunalabgabengesetz suchen. Danke.

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@Helena752

Ich hoffe, dass Du etwas finden kannst. Zum Kommunalabgabenrecht gibt es eine unglaubliche Vielzahl von Gerichtsentscheidungen. Leider sind nur wenige davon im kostenfreien Teil des Internets einsehbar, die meisten nur auf Verlagsseiten und die einzusehen muß man kräftig zahlen.

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Das gibt es ja wirklich, hätte ich gar nicht gedacht. Der separate und geeichte Zähler ist ja schon mal eine gute Voraussetzung.

Als Tip nochmal: Falls man selbst nichts findet, evtl. die Verbraucherzentrale suchen lassen. Obwohl das googeln der eigenen Stadt zum Thema ja evtl. auch schon was bringen könnte ( natürlich eher weniger zu Gerichtsentscheidungen.)

Hier noch ein Beispiel, nur als Beispiel, wie Kommunen das regeln können.

https://www.google.com/url?sa=t&source=web&rct=j&url=https://www.waz.de/staedte/bottrop/gartenwasser-ist-keine-abwasser-gebuehren-reduzieren-id215016031.html&ved=2ahUKEwiA2NzvsITgAhUMZlAKHTJtCjsQFjAJegQIBhAB&usg=AOvVaw02l_xFJBM6cyhwhscrGnVK

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Hat wirklich die Stadt den zweiten Wasserzähler installiert? Vermutlich war es aber der Wasserversorger und nicht die Stadt. Frag mal bei dem und nicht bei einem überforderten Behördenknecht.

Ein zweiter Wasserzähler macht doch nur Sinn, wenn das Wasser nicht als Abwasser in die Kanalisation fließt, keine Kläranlage belastet und daher billiger abgegeben wird.

Bei den Gemeinden die ich kenne, ist das so.

Ein zweiter Wasserzähler macht doch nur Sinn, wenn ...

Er macht auch dann Sinn, wenn z. B. bei einem teilvermieteten Haus Mieter ohne Gartennutzungsrecht nicht mit den Wasser- und korrespondierenden Abwasserkosten belastet werden dürfen/sollen.

Im übrigen ist in der Betriebskostenabrechnung zwischen Frischwasser und Abwasser zu trennen. Da wird m. E. nicht das Frischwasser verbilligt abgegeben, sondern beide Betriebskostenarten werden separat verrechnet.

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Hallo Community,

vielen Dank an alle für den Feedback und Ratschlage. Ich habe jetzt die nötige Information und sehe dass ich etwas sparen könnte – der Wasser Anschluss für den Teich wird von der Stadtwerke hier so berechnet:

Wassergebühr  EUR 1,70 / m3 plus Grundpreis von €60,00 pro Jahr
Abwassergebühr EUR 2,23 / m3 plus Grundpreis €61,00 pro Jahr

 Der Wasserverbrauch wird auch übertragen als Abwassermenge. Für das Wasserverbrauch nur für den Teich, hat der Stadt eine Regel:  „ 12 cubic Meter von dieser Zählers pro Jahr ist abwassergebührenpflichtig, alles darüber ist frei“. 

Hoffentlich ist dieser Information für andere auch Hilfreich. Danke.
Helena752

Woher ich das weiß:Recherche