Absicherung einer Finanzierung bei Rückauflassungsvormerkung?

1 Antwort

Wie kommst Du auf die Rangfolge?

Bestehen die Grundschulden schon oder sollen die erst eingetragen werden nach Übertragung des Eigentums?

Im zweiten Fall hätte die Rückauflassungsvormerkung den ersten Rang und schon die ungenehmigte Eintragung von Grundpfandrechten würde den Heimfall des Eigentums auslösen.

Ohnehin wäre keine Bank bereit unter diesen Bedingungen Kredit zu gewähren.

Wie man das regeln könnte ist Sache der Vereinbarung unter den Beteiligten. Dazu kann man demnach wenig sagen.