Absetzung von der Einkommensteuer bei Vermietung, wenn die Eheleute 3. und 5. Steuerklassen haben?
Hallo alle zusammen! Mein Ehemann und ich haben die Steuerklassen III und V. Vor kurzem haben wir eine Wohnung gekauft (mit Hypothek) und überlegen uns, sie für ein paar Jahre zu vermieten. Jetzt bezweifeln wir ob das sich lohn überhaupt, weil ich nun als Eingentümer der Hälfte ein Einkommen von der Miete in Höhe von ungefähr 500 euro haben werde. Dieser Betrag wird niedrig besteuert, und die Abschreibung von diesem Steuer werden entsprechend wenig betragen. In Gegensatz, wenn mein Mann allein Eigentumer der ganzen Wohnung wäre, würde dann das Einkommen vom ganzen Betrag der Miete besteuert und die Abschreibungen würden dann viel höher ausfallen. Also, wenn ich richtig verstehe, wegen der Tatsache, dass ich eine Hälfte der zu vermieteten Wohnung besitze, verlieren wir viel an Steuerabschreibungen. Meine Frage lautet also, verstehe ich alles richtig, oder es gibt etwas was ich nicht berücksichtigt habe? Lohnt es sich, eine frisch gekaufte Wohnung zu vermieten, wenn wir Steuerklassen 3 und 5 haben und die Wohnung jeweils zur Hälfte besitzen?
1 Antwort
Ihr seit gemeinsam veranlagt, alle eure Einkünfte zählen zusammen und alle eure Werbungskosten senken eurer gemeinsames zu versteuerndes Einkommen (Anmerkung: die Splittung in Klasse III und V ist nur für die monatlich einbehaltene Lohnsteuer relevant und damit für's Netto relevant)
Somit ist es für die zusätzlichen Ein+Ausgaben aus V+V einfach:
- macht ihr Anfangs bei der Vermietung verlust, so senkt dieser eurer gemeinsam zu versteuerndes Einkommen und damit die zu zahlende Steuer
- macht Ihr später (hoffentlich) mit der Vermietung gewinn, so erhöht dieser euer gemeinsam zu versteuerndes Einkommen und damit die zu zahlende Steuer (wegen der zusätzliche Einnahmen)
MfG
Sehr gute Antwort! DH!
Zu den Werbungskosten gehören auch noch die durch die Finanzierung verursachten Notar- und Grundbuchkosten. Die generellen Notar- und Grundbuchkosten, wie auch die Maklerkosten gehören zu den Anschaffungsnebenkosten, die nur abgeschrieben werden können.
danke, dass habe ich so mit "alle Kosten/Gebühren zur Finanzierung" gemeint - aber durch Dein Kommentar wird es deutlicher und verständlicher. Danke :)
TIPP: Wird die Immobilie anfangs Vermietet, so sind alle Kosten/Gebühren zur Finanzierung voll steuerlich als Werbungskosten (FInanzierungskosten) absetzbar. Ebenso sind alle Fahren zu Besichtigungen, Maklern und Banken und alle Aufwändungen bezüglich der Mietersuche sind auch sofort abzugsfähige Werbungskosten.
hier ein Link zum Thema: http://www.steuer-schutzbrief.de/steuertipp-rubriken/steuer-tipps/artikel/steuersparmodell-immobilie-erst-vermieten-dann-selbst-einziehen.html
Achtung: dafür müsst Ihr die Wohnung jemanden vermieten, was ein Risiko darstellt. Dies darf nicht vergessen werden und muss berücksichtig und kalkuliert werden!