Absetzen von Außendienst bzw. was passiert nach der Verpflegungspauschale?
Hallo,
ich bin im IT Consulting und in der regel beim Kunden. Ich war aber noch nie länger als drei Monate bei einem Kunden. Deswegen kam die Frage nie auf. Ich weiß das nach drei Monaten die Verpflegungspauschale nicht mehr gezahlt wird. Bzw man diese Versteuert wird.
Ich habe von der Firma eine Wohnung gestellt bekommen aber muss mich dort um alles nötige selbst kümmern (Toilettenpapier, Duschkram etc)
Kann man nach diesen drei Monaten noch irgendwas absetzen? Gilt das als zwei Wohnung? Oder ähnliches?
1 Antwort
Wie ich Deinen Sachverhalt verstehe, werden alle Kosten, die durch die auswärtige Tätigkeit entstehen, von Deinem Arbeitgeber getragen.
Zumindest zahlt er die Wohnung (wäre doppelte Haushaltsführung) und Du bekommst Verpflegungsmehraufwand erstattet.
Toilettenpapier und Duschgel wirst Du vermutlich auch daheim benötigen.
Die Frage bezüglich abzugsfähiger Kosten bezieht sich dann zuerst mal auf die Fahrtkosten. Die Familienheimfahrten aus der auswärtigen Unterbringung sind abzugsfähig, wie auch die Kosten für die Entfernungskilometer von der auswärtigen Wohnung zum Kunden.