Abschreibungsbetrag bei Gewerbebeendigung?

1 Antwort

Von Experte wfwbinder bestätigt

Du musst die Gegenstände entweder entnehmen oder veräußern. Gegen den Entnahmewert oder Veräußerungspreis wird der Restbuchwert gerechnet. Das erfolgt - soweit nicht vor Beendigung verkauft wird - im Rahmen der Aufgabebilanz. Der sich daraus ergebende Gewinn oder Verlust geht in die Einkommensteuererklärung ein.

Das kann ic bestätigen, so ist es.

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