Abschreibung von Lizenzen?

1 Antwort

Hier ist zu unterscheiden zwischen einer Lizenz und einer Subscription, sowie der Dienstleistung für die Einrichtung der Software.

Seit 2021 kannst Du Software sofort im Jahr der Anschaffung zu 100% abschreiben. Siehe hier: https://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Downloads/BMF_Schreiben/Steuerarten/Einkommensteuer/2022-02-22-nutzungsdauer-von-computerhardware-und-software-zur-dateneingabe-und-verarbeitung.html

Für zeitlich unbefristete Lizenzen (mit einem Verfügungsrecht über die Software unabhängig vom Herausgeber) und die initialen Kosten zur Einrichtung (ggf. durch einen separaten Dienstleister) kann damit der Gesamtwert im Jahr der Anschaffung/Einrichtung als Betriebsausgabe veranschlagt werden. Die Lizenzen selbst bleiben als Betriebsasset im Bestand, bis sie ggf. ausgemustert werden.

Bei Subscriptions handelt es sich um befristete Lizenzen, die typischerweise auch mit einer Art von Support oder Softwarepflege verbunden sind - z.B. auf ein Jahr. Danach bestehen keine Rechte mehr zur Nutzung der Software, es sei denn, man verlängert die Subscription. Dies wäre als Softwaremiete oder ein Wartungsvertrag zu verstehen.

In Deinem Fall gibt es wohl eine externe Dienstleistung zur initialen Einrichtung der Software, sowie monatlich eine Softwaremiete bzw. einen Wartungsvertrag.