Abschlagszahlung als Gutschrift - Verrechnung mit zukünftigen Abschlägen oder auszahlung?

2 Antworten

Der Stromanbieter bietet Dir diese Verrechnung an und Du kannst "ja" oder "nein" sagen. Problemlos wird das Guthaben ausgezahlt.

Eine Verzinsung des Guthabens? Nein, danke! Die paar "Kröten". Beim nächsten Mal heißt es dann, bitte Verzinsung der Nachforderung zu x % p.a.

Ich zahle meine Abschläge bei meinem Stromversorger Stadtwerke jährlich im voraus und bekomme einen Rabatt von ca. 6 %. Trotzdem vergleiche ich den Strompreis mit alternativen Anbietern.

Von wegen...problemlos ausgezahlt...

"Das machen wir Immer so. Da müßten Sie schon klagen"

Das heißt daß mein Guthaben ohne jegliche Verbindlichkeit mit zukünfzig fällig werdedenden Abschlägen verrechnet werden soll, zunächst aber ohne Rechtsgrundlage einbehalten wird.

Das wird ausgesessen, bis der Fälligkeits-Termin des ersten Abschlages ansteht... Dan fragen die ""Watt wolln Sie denn...ist doch alles in Butter" ...Klar... bis auf die kleine strafrechtlich relevante Unterschlagung.