Abmahnung Ebay Kleinanzeigen?

3 Antworten

Biete hier ein Original Autogramm Foto von Chris de burgh an.
Das Foto ist einwandfrei erhalten ohne Flecken Knicke und Sonstiger Beschädigungen.

Deine Artikelbeschreibung ist offenkundig darauf ausgelegt, den Käufer über den Kaufgegenstand zu täuschen. Anwalt und eBay dürften hier also noch dein kleinstes Problem sein. Ich stelle einen vollendeten Betrug (§ 263 StGB) in den Raum, je nach Umfang sogar mit Gewerblichlichkeitsqualifikation (Abs. 3 Nr. 1 StGB). Eine Einstellung wegen Geringfügigkeit halte ich für unwahrscheinlich.

Woher ich das weiß:Hobby – Hobbyjurist - Grundwissen, garniert mit Recherche

Du hast keine Chance, verlierst, nennt sich arglistige Täuschung/Irreführung!

"Biete hier ein Original Autogramm Foto von Chris de burgh an."

Du bietest ja gerade KEIN Original Autogramm Foto an!

Was Du anbietest:

"Biete hier ein Foto/eine Kopie vom original Autogramm ......... an."

Wenn du von den Beschreibungen abweichende Artikel verkauft hast, musst du sie zurück nehmen und die Kosten dem Käufer zurück erstatten.

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