Abmahnbriefe nur durch Gerichtsvollzieher?
Ich habe gehört, dass manche Anwaltskanzleien Abmahnbriefe wegen ebay oder angeblich geschauter Pornos gar per Infopost (weil dies billiger ist :) ) verschicken. Da aber nur eine Zustellung durch den gerichtsvollzieher zugehen kann und der Erhalt dann auch seitens der Anwaltskanzlei nachgewiesen werden kann, könnte man doch bei Infopost (und auch Einschreiben) den Brief einfach ungelesen bzw. ohne daraufhin zu handeln wegwerfen, oder? Denn Infopost kann ja auch Werbung sein...
2 Antworten
Da aber nur eine Zustellung durch den gerichtsvollzieher zugehen kann
Abmahnungen können auch per "normaler" Post bzw. als Einschreiben zugestellt werden. Das ändert nichts an ihrer Wirksamkeit.
könnte man doch bei Infopost (und auch Einschreiben) den Brief einfach ungelesen bzw. ohne daraufhin zu handeln wegwerfen, oder?
Könnte man. Aber Anwaltskanzleien können sehr hartnäckig sein.
Als welche Postart die Abmahnung verschickt wird ist unwichtig. Sie kann auch als Päckchen mit Hermes z. B. verschickt werden.
Man kann auf Abmahnungen auch einfach garnicht reagieren, sofern man lieber eine gerichtliche Auseinandersetzung möchte.
Eine Abmahnung ist nur ein Angebot zur Außergerichtlichen Einigung aber kein Strafzettel.
Es giebt genügend Anwälte die auch Abmahnungen verschicken & nicht nur Gerichtsvollzieher. Wenn ich mir Sicher bin das ich nichts gemacht habe was Verboten ist geht der Brief in die Ablage erledigt Reiswolf.