Abmachung über Whatsapp gültig?
Hallo,
ich benötige ihre Meinung:
Es geht um B2B
Ich habe bei meinem Lieferanten Ware bestellt und diese direkt zu meinem Kunden schicken lassen. Das ganze lief ohne Probleme. Jedoch kam meine Kunde auf mich zu und hat mich darum geben die Hälfte der Ware aus Kulanz zu stornieren. Mach Rücksprache mit meinen Lieferanten und seiner zu sage über WhatsApp hab ich das das ebenfalls meinem
Kunden zugesagt (WhatsApp)
Leider stellt sich mein Lieferant im Nachhinein quer und besteht auf Auffüllung des Vertrages.
Mein Kunde wiederum besteht nun auf seine Gutschrift, da diese per WhatsApp zugesagt wurde.
Meine Frage sind diese abmachen für alle über WhatsApp bindend?!
4 Antworten
Ein Vertrag kann in diesem Fall ohne jede Formvorschrift, also sogar mündlich getroffen werden. Daher sollte dies hier gültig sein.
Die spannendere Frage ist aber wie sich das rechtlich durchsetzen lässt, bzw wer tätig werden muss Falls du noch nicht bezahlt hast und die Ware schon ausgeliefert wurde, bist du erstmal in der glücklichen Lage dass dein Lieferant klagen müsste.
Außerdem ist die Frage ob du auch in Zukunft Geschäfte mit diesem Lieferanten machen möchtest.
Dein Kunde ist Endkund und kein Händler? Dann hat er das recht auf Widerruf.
Er kann also die Hälfte der Ware widerrufen bzw. stornieren auch eine Whatsapp ist möglich. Der Widerruf muß nur nachweisbar erfolgen.
Du bist als Händler Kunde beim Großhändler oder Hersteller, es gibt kein Widerrufsrecht für dich, das ist Verhandlungssache. Ich kenne das so, wenn man Über oder Fehlmengen hat, die man wieder an den Grossisten zurückführt ist dafür häufig eine Gebühr von 15-20% fällig, die auch so in den AGB der Großhändler drin steht.
Wenn also der Großhändler die Rücknahme bestätigt hat, dann nimmt er sie zurück, allerdings fallen entsprechend Gebühren an.
Zuruf, Handschlag, WhatsApp. Alles unter Kaufleuten kein Problem.
Nun sieht das aber dein Lieferant anders und wenn das so ist, sollte er sich äußern können, warum seine Zusage nicht gilt. Wirkt ja leicht absurd und tendenziell ist das Wort eines Kaufmanns durchaus eine Rechtsgrundlage. Wie begründet er, dass er nicht zu seinem Wort steht?
Im Grunde kann er nur auf ein Missverständnis argumentieren aber vielleicht bekommt ihr das im WhatsAppverlauf ja aufgeklärt.
Grundsätzlich sollte es rechtsgültig sein, solange zweifelsfrei das richtige Gegenüber die Info erhalten und bestätigt hat.