Ablauf Schenkung

2 Antworten

Eine besondere Form ist für die Ausführung einer Schenkung nicht vorgeschrieben. Ausnahmen davon gibt es nur beim Schenkungsversprechen, also der Zusage einer künftigen Schenkung, und dann, wenn der zu schenkende Gegenstand nur bei Einhaltung einer besonderen Form übertragbar ist, insbesondere bei Grundstücksgeschäften.

Geldschenkungen unterliegen keiner Formvorschrift. Es wird auch nichts an Steuern abgezogen. Wenn aber die Bank Kenntnis davon hat, dass Geld verschenkt wird, muß sie die Finanzbehörde verständigen.

Ob Schenkungsteuer zu bezahlen ist hängt von der Gestaltung des Einzelfalles ab. Bei einem "Fremden" beträgt der Steuerfreibetrag 20.000,--€ bezogen auf alle Zuwendungen der letzten 10 Jahre. Erst ab diesem Betrag wird Schenkungsteuer fällig. Jeder Zuwendungsempfänger ist verpflichtet, Schenkungen selber steuerlich zu erklären.

Eine sog. Handschenkung (Überweisung) wäre wirksam vollzogen. Ein Schenkungsversprechen bedarf hingegen der notariellen Beurkundung, sonst wäre sie unwirksam und nicht forderbar :-)

Alle Schenkungen und Erbe innerhalb von 10 Jahren zusammengenommen oberhalb eines Freibetrages von 20.000 EUR wären schenkungs- bzw. erbschaftssteuerpflichtig.

Schenkungen müssen von beiden Seiten innerhalb von 3 Monaten angezeigt werden und demnach erginge ggf. Steuerbescheid.

G imager761

Sehr knapp gehalten, so dass der Fragesteller wahrscheinlich Folgefragen stellen wird. Aber korrekt.

DH.

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