Abgeltungsteuer - Verrechnen Altverluste mit Gewinnen ab 2009
Mal zum Verständnis für mich ein Beispiel:
ich habe die Aktie X und mache damit einen Verlust von 10.000 Euro (bis 2008). Ich realisieren diesen Verlust vor Jahresende.
Sehe ich das richtig, dass diesem Verlust ein möglicher Gewinn von (nur) 5.000 Euro auf entgegensteht?
Ich spiele das im Moment durch und stelle fest, dass durch das Halbeinkünfteverfahren beim Finanzamt wohl (nur) 50% * 10.000 Euro Verlust vermerkt werden, also 5.000 Euro für zunünftige Gewinne.
Sehe ich das richtig?
Damit gleichen sich also 200% * Gewinne/Verluste(Halbeinkünfteverfahren) 100% * Verluste/Gewinne(Abgeltungsteuer) aus. Ich brauche also absolut betrachtet den doppelten Betrag der alten Regelung, um den der Abgeltungsteuer zu neutralisieren.
5 Antworten
Das Halbeinkünfteverfahren bezog sich auf die Besteuerung der Dividenden, weil die ja schon als Gewinne in den Unternehmen der Körperschaftsteuer unterlegen haben..
Die Verluste aus Spekulationsgeschäften, die in 2008 realisiert wurden können, zusammen mit ggf. noch vorhandenen Spekulationsverlusten aus Vorjahren, sowiet sie nciht mit Gewinnen in 2008 verrechnet werden konnten auf die Folgejahre vorgetragen werden. in der Höhe, werden dann die Gewinne bis 2013 nicht der abgeltungssteuer unterworfen.
Deine Frage klingt jetzt im Januar etwas theoretisch, weil Du jetzt wissen müßtest, ob Du 2008 einen Verlust realisiert hast oder nicht.
Der Verlust aus 2008 ist steuerlich nur relevant, wenn das zugrundeliegende Wertpapier innerhalb der 12monatigen Spekulationszeit gekauft und veräußert wurde. Wenn dieser Verlust nicht durch Spekulationsgewinne ausgeglichen wurde, kann er bis 2013 vorgetragen werden und voll gegen Gewinne aus Wertpapiergeschäften und aus privaten Veräußerungsgeschäften (z.B. aus Immobilienverkauf) gegen gerechnet werden.
Nach 2013 können die Verluste nur noch gegen Gewinne aus privaten Veräußerungsgeschäften gerechnet werden.
Das Halbeinkünfteverfahren spielt in diesem Zusammenhang keine Rolle.
Natürlich spielt das Halbeinkünfte verfahren einen Rolle. Der Gesetzgeber hat jetzt altes mit neuen Recht vermischt. Wenn du ab 2009 alte verlustvorträge mit neuen Gewinnen verrechnen willst, dann ist das verhältnis 0,5 : 1,0 und nicht mehr 1 : 1!! Der Steinbrück hat von dir also die Hälfte der Verluste eingestrichen!!! Ich meine das ist verfassungswidrig.
"Der Gesetzgeber hat jetzt altes mit neuen Recht vermischt. Wenn du ab 2009 alte verlustvorträge mit neuen Gewinnen verrechnen willst, dann ist das verhältnis 0,5 : 1,0 und nicht mehr 1 : 1!! Der Steinbrück hat von dir also die Hälfte der Verluste eingestrichen!!! Ich meine das ist verfassungswidrig."
=>Gibt es dagegen Klagen etc., auf die man bei der Steuererklärung Bezug nehmen könnte? Danke!
Sollte das eine Antwort sein, kommt sie reichlich spät. Und falls als Frage gedacht, dann solltest du sie auch entprechend stellen!
Für den Vortrag kommen natürlich nur Verluste in Frage, die bis 31.12.2008 innerhalb der Spekulationsfrist von einem Jahr realisiert wurden.
Ab 01.01.2009 gibt es bekanntermaßen keine Spekulationsfrist mehr.