Abgabe der USt-Voranmeldung - freiwillige, temporäre Periodenverkürzung möglich?

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In § 18 ist klargelegt, das der Voranmeldungszeitraum das Quartal ist, wenn die Jahressteuerschuld unter 7.500,- Ist. Ein antrag auf monatliuche Abgabe ist nach Absatz 2 a nur vorgesehen, wenn er einen Überschuss von 7.500,- zu seinen Gunsten hatte.

Wenn man umstellen darf, ist man auf jeden Fall für 1 Jahr an den Antrag gebunden.

Also eine Umstellunmg ganz nach "Gefühl udn Wellenschlag" ist ohnehin nciht möglich.

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung – Steuerbevollmächtigtenprüfung 1979, Steuerberaterprüfg .1986