Abfluss verstopft - trägt Vermieter die Kosten für Klempner?

1 Antwort

Reparaturkosten hat der Vermieter zu bezahlen. Anders ist es unter zwei Voraussetzungen. Zum einen, wenn der Mieter den Schaden verursacht hat. Wer beispielsweise nicht in den Abfluß hineingehörende Gegenstände hineingeworfen hat, der muß für den Schaden auch aufkommen. Davon abgesehen kann man eventuell auch ohne eigene Schuld zur Zahlung herangezogen werden und zwar dann, wenn der Mietvertrag eine sogenannte Kleinreparaturklausel enthält.Dadurch wird der Mieter in gewissem Umfang verpflichtet, Reparaturkosten zu übernehmen. Das allerdings ist ein sehr schwieriges Gebiet: Die meisten Wohnungsmietverträge enthalten zwar eine solche Klausel. Oftmals ist die aber nicht wirksam. Im Zweifel daher besser durch einen Mieterverein oder einen Rechtsanwalt überprüfen lassen !

Einige Sachen in deinem Beitrag sind ok, aber andere wiederum hanebüchen.

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