Abfindung ins Jahr der Rentenzahlung verschieben?
Ist es erlaubt, eine Abfindung ins nächste Jahr, wenn man dann Rente bezieht und weniger Einkommen hat, zu verschieben um die Steuerlast für die Abfindung zu senken?
2 Antworten

Ich versuche mal mit meinem bescheidenen Wissen zu erklären und lasse mich gern von unseren Steuerexperten eines Besseren belehren, wenn ich falsch liege:
Die Steuer der Abfindung muss in voller Höhe bereits im ersten Jahr entrichtet werden. In der Regel wird die Steuer gleich vom bisherigen Arbeitgeber einbehalten und direkt an das zuständige Finanzamt überwiesen.
Um die Fünftelregelung in Anspruch nehmen zu können, muss die Abfindung, die versteuert wird, innerhalb eines Kalenderjahres gezahlt werden.
Wird die Abfindung gesplittet und ein Teil vor und der andere Teil nach Silvester gezahlt, akzeptiert das Finanzamt die Fünftelregelung nicht, folglich müsstest Du direkt die gesamte Abfindung versteuern.
Sofern Dein Einkommen im Folgejahr sinkt, ist es unter Umständen günstiger, die Abfindung erst nach dem 31.12. auszahlen zu lassen.
Aufgrund der sinkenden steuerlichen Progression sinkt damit auch die Steuer auf die Abfindung.


Na ja, in dem Moment wo man sagen kann "zahlt es mir bitte in 3 Monaten" verfügt man ja über die Zahlung udn wenn man darüber verfügen kann, ist es nach dem Steuerrecht zugeflossen.
aber eventuell gibt es ja andere Möglichkeiten dies zu bestimmen.
Wenn in der Vereinbarung über die Abfindung steht: "Die Abfindung ist fällig X Monate nach Ende des Anstellungsverhältnisses, dann ist es eben Vertragsbestandteil.
DH. Nicht schlecht.