Abfindung möglich wenn man keine Impfung nachweist und das der Grund ist der Kündigung?

In welchem Beruf arbeitest Du?

Warum willst Du Dich nicht impfen lassen? Gibt es dafür medizinische Gründe oder nur wegen alternativen Fakten und so?

Arztpraxis.... Weil ich dem mRNA nicht vertraue und wenn überhaupt auf den Totimpfstoff warten will....

6 Antworten

hier würde ich einmal unterscheiden zwischen: der arbeitgeber kündigt dir, weil er seine wie auch immer gearteten gründe hat oder er darf dich schlichtweg nicht mehr beschäftigen, weil es das gesetz verbietet. da kann er dich noch so gerne halten wollen nach all den jahren, wenn die vorschrift kommt, dann muss er sie in seinem betrieb umsetzen und hat gar keine andere wahl.

das sollte vor dem hintergrund berücksichtigt werden, wenn die frage ist: abfindung ja oder nein. zumahl ja so eine gesetzesänderung nicht von heute auf morgen kommt, sondern mit entsprechend vorlaufzeit bzw. übergangsphase, so dass man theoretisch ja auch die möglichkeit hat, sich entsprechend umzuorientieren

Dann würdest Du Dich erst mal bei der Arbeitsagentur arbeitslos melden und eine Rechtsvertetung aufsuchen. Evt. macht das auch die Gewerkschaft bzw. ist in Rechtsschutzversicherung enthalten.

Fordern kann man alles, da es aber überhaupt keinen wie auch immer gearteten Anspruch auf eine Abfindung gibt, sehe ich keinen Grund, weshalb der AG in dieser Situation eine solche zahlen wollen sollte.

Im Moment ist noch unklar, wie eine Impfpflicht geregelt wird. Es muss erst ein Gesetz gemacht werden. Dann sieht man, ob es möglich ist, dass dann, z.B. bei Krankenhauspersonal, oder in der Pflege, im Falle einer Nichtimpfung eine Kündigung möglich ist.

Wenn es Pflicht wird, dass Krankenhauspersonal, etc. nur geimpft arbeiten dürfen, dann läge ein "personenbezogener Kündigungsgrund" vor. Der Arbeitgeber kann Ungeimpfte dann nicht mehr beschäftigen und darf sie entlassen. Das gilt auch für Menschen, die lange im öffentlichen Dienst gearbeitet haben und unkündbar sind. Denn dieser Kündigungsschutz gilt nur für die betriebsbedingte Kündigung, nicht aber für die personenbezogene Kündigung. In diesem Falle braucht er keine Abfindung zu zahlen. Denn er wird im Falle einer Kündigungsschutzklage obsiegen. Du würdest also leer ausgehen.

Aber unter uns: Lass doch den Quatsch mit dem Nichtimpfen.! Höre nicht auf Verschwörungstheorien. Ich habe mich auch 2 mal impfen lassen - obwohl ich Angst vor Spritzen habe. Und es hat nicht mal weh getan!

Sorry aber dafür sind in meinem Umfeld zuviele Impfschäden/Nebenwirkungen gewesen die ich selber mitansehen musste und jeder sollte über seinen Körper selber entscheiden dürfen

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@Lady26

Wenn Du auf der Intensivstation oder im Bereich der Reha arbeiten würdest, dann würdest Du die Schäden mitbekommen, die Corona anrichtet. Die sind - rechnerisch- um ein großes Vielfaches höher.

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@AndiRat

Ist doch meine Entscheidung und mein Körper. Ich wollte nur wissen wie es rechtlich aussieht

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@Lady26

Da habe ich noch eine Ergänzung: Wenn Du bereit bist, Dich mit einem anderen Impfstoff impfen zu lassen, und dieser Impfstoff in einiger Zeit verfügbar ist, dann könnte die Sache anders aussehen. Denn dann wärst Du nur vorübergehend nicht arbeitsfähig. Aber nicht dauerhaft. Dann könnte eine Kündigung ggf. schwieriger sein. Du könntest dann mit dem Arbeitgeber vereinbaren, dass Du eine Auszeit nimmst, bis der Totimpfstoff da ist. Falls dann der Arbeitgeber versucht, eine Kündigung durchzusetzen, könnte er auf die Nase fallen und das Arbeitsgericht würde eine angemessene Abfindung "empfehlen." Da hättest Du also bessere Chancen, Deinen Arbeitsplatz zu retten oder wenigstens eine Abfindung zu bekommen.

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@AndiRat

Danke das hört sich gut an

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Da man heute laut Gesetz keine Impfung braucht, sondern ein Test reicht, wird dir heute keiner sagen wie die rechtliche Lage ist falls eine Impflicht kommt. Es kann dir noch nicht Mal jemand sagen ob dann auch am Arbeitsplatz 2G gilt. Du wirst dich gedulden müssen bis die entsprechenden Regelungen beschlossen sind.

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