Abbuchung vom Nebenkonto, wenn Hauptkonto nicht gedeckt ist?
Hallo. Mein Ex-Mann und ich haben ein gemeinsames Konto, aus dem ich nicht rauskomme, da es langfristig im Minus. Aufgrund der Trennung hat mir die Bank ein eigenes Konto eingerichtet, auf das nur ich Zugriff habe. Mein Ex-Mann nutzt unser Gemeinschaftskonto für sich. Unser gemeinsamer Kredit aus der Ehe wird von diesem Gemeinschaftskonto bedient.
Nun ist es passiert, dass das Konto meines Mannes (Gemeinschaftskonto) nicht gedeckt war, da er grad einen Bankwechsel vornimmt. Daraufhin hat die Bank ohne Ankündigung einen Teil der Kreditrate von meinem Konto abgebucht.
Ist dies erlaubt? Ich kann mich nicht erinnern, dafür eine Erlabnis erteilt zu haben. Und in den Kreditunterlagen steht auf nur das Gemeinschaftskonto drin.
Vielen Dank schonmal für eure Antworten!
2 Antworten
Da es sich um einen gemeinsamen Kredit handelt, sich beide Kreditnehmer Gesamtschuldner. Da darf sich die Bank bei jedem von beiden bedienen.
Wenn Die Fragestellerin der Meinung ist, die Bank habe sie um erlaubnis der Abbuchung von dieseem Neuen Konto erst zu fragen, dann gebe ich ihr zwar recht, aber im Gegenzug kann die Bank bei der Nichtbedienung der Zahlungen aus dem gemeinsamen Kredit viel weitreichendere Mittel anwenden, dass ich dieses Vorgehen der Bank ohne murren dulden würde. Denn alle anderen Möglichkeiten der Bank verursachen Folgekosten.
"Ist dies erlaubt? Ich kann mich nicht erinnern, dafür eine Erlabnis erteilt zu haben."
Für die Bediehnung von Kreditraten hat sich der Kreditnehmer vertraglich verpflichtet. Wie auch immer. Wenn man das sicher stellen wollte, dann sollte man natürlich das eigene Konto nach einer Trennung bei Scheidung nicht bei der gleichen Bank eröffnen, sondern bei einer anderen Bank.