Ab wann steuern zahlen?

4 Antworten

Minijobs sind nicht abgabenfrei, das nehmen die meisten Leute nur an, weil ihnen nichts abgezogen wird, aber der Arbeitgeber muss ca. 32 % an Abgaben zusätzlich entrichten. Das ist eine Vereinfachungsregelung.

Über 520,- Euro im Monat greifen die normalen Sozialabgaben, aber für die Arbeitnehmer nicht voll, sondern in einer Gleitzone. Nur der Arbeitgeber zahlt den vollen Arbeitgeberanteil, der aber immer noch geringer ist, als die Pauschalabgaben zum Minijob.

Lohnsteuer fällt bei Steuerklasse I erst ab ca. 1.200,- brutto im Monat an.

Es ist auch eine Frage, woraus Du Deinen Lebensunterhalt bestreitet. Bist Du noch Schüler, Student, oder verheiratet?

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung – Steuerbevollmächtigtenprüfung 1979, Steuerberaterprüfg .1986

Letztendlich ist ein monatliches Einkommen - Lohnsteuerklasse I vorausgesetzt - monatlich bis zu 1280 Euro lohnsteuerfrei:

https://www.brutto-netto-rechner.info/

Allerdings ist ein Minijob für einen Arbeitgnehmer i.d.R. einkommensteuerfrei, so ist er dennoch neben den Sozialabgaben seitens des Arbeitgebers pauschal mit 2 % zu versteuern.

Bis zu einem Einkommen von 2000 Euro fallen für einen Arbeitnehmer sogar nur reduzierte Sozialversicherungsbeiträge an:

https://www.smart-rechner.de/midijob/rechner.php

https://www.ihre-vorsorge.de/rechner/midijob-rechner.html

Sozialabgaben fallen für Sie als Arbeitnehmer im Übergangsbereich geringer aus, weil die Beiträge zur Sozialversicherung nur von einem Teil Ihres Arbeitsentgelts berechnet werden. Der Anteil wächst, je höher Ihr Gehalt ist. Wie hoch Ihre Sozialabgaben ausfallen, können Sie mit diesem Midijob-Rechner ermitteln.

Bis 520 € fallen, wenn es als Minijob abgerechnet wird weder Sozialabgaben noch Lohnsteuern an. Netto= Brutto. Ggf kann ein kleiner Betrag für die Rente angerechnet werden(7€?)

Darüberhinaus fallen auf jeden Fall die Sozialabgaben an, die Lohnsteuern richten sich nach deiner Steuerklasse.

Z.b. Bei Steuerklasse 1 fallen bis 1300 € Netto keine Lohnsteuern an, sofern du nicht Steuererklährungspflichtig bist und wirklich nur das verdienst, solltest du es auch dabei belassen. Du kannst eine Steuererklährung machen aber dann wird dein Gehalt wirklich auf 109080 runter gerechnet und du musst ggf Steuern Nachzahlen, wenn du dem Steuerlich nichts entgegenzusetzenn hast.

Bei Steuerklasse 6 (z.b. Zweitjobs über 520 €) fallen Steuern und Sozialabgaben ab dem ersten cent an.

Bei einem Minijob bezahlt der Arbeitgeber alle Steuern und Du bezahlst nichts. Bei einem Teilzeitjob wirst Du für alle Ausgaben zur Kasse gebeten. Das sind einmal Steuern, Krankenkasse, Sozialabgaben und Beiträge zur Arbeitslosenversicherung. Nur bei der Steuer hast Du einen Freibetrag.