Hallo
folgende Frage:
Sitze gerade vor der ersten Einkommensteuerklärung meiner Freundin für das Jahr 2011. Aber erstmal von vorne:
Sie hat im August 2008 ihre Ausbildung begonnen bis Ende Juli 2011. Gleich danach wurde Sie im August 2011 vom gleichen Betrieb übernommen. Sie hat nun zwei Lohnsteuerbescheinigungen bekommen für 2011, einmal Azubizeit einmal Ausgelerntzeit. Für die Ausbildungszeit hat sie logischerweise keine Lohnsteuer bezahlt, ab Ausgelerntzeit natürlich.
Durch ein neues Urteil des BFH, können Studenten und Lehrlinge, z.B. Fahrten zur Betriebsstätte und Berufschule als Werbungskosten absetzen, unter Stellung eines Verlustvortrages auf Seite 1 des Mantelbogens (Kreuzchen setzen bei Feststellung des Verlustvortrages).
Dies wollte ich nun zusammen mit der EsT von 2011 für die Jahre 2008, 2009 und 2010 nachholen.
Meine Frage ist, wo ich überall das Kreuzchen für den Verlusvortrag setzen muss? Bei allen, also 2008, 2009, 2010 und 2011 (da meine Freundin, zur Hälfte im letzen Jahr auch noch in Ausbildung war) oder nur in den Jahren 2008, 2009 und 2010?
Wäre toll wenn mir jemand die Frage beantworten könnte.
Vielen Dank!